Brandenburgs Drahtgesetz: Schutz der Infrastruktur oder der Information?
Berlin-Dahlem. Eine Meldung, die in den Redaktionen der Republik wie eine Störung im Äther knistert: Die brandenburgische Landesregierung bereitet offenbar Regelungen vor, die unter dem Titel Schutz kritischer Infrastruktur den Zugang zu Informationen über Draht, Funk und Telegraphie empfindlich beschränken könnten. Was als technische Vorsorge verkauft wird, trägt die Handschrift einer alten Strategie. Wer die Leitung besitzt, besitzt das Wort.
Die Quelle, auf die sich diese Redaktion stützt, ist einzig. Jede der folgenden Angaben ist daher mit Vorbehalt zu lesen und bedarf der Bestätigung durch mindestens eine weitere unabhängige Stelle, bevor sie als gesichert gelten darf. Der Terminal Tribune geht mit dieser Einschränkung offen um. Denn in einem Gewerbe, in dem Nachrichten gesteuert werden, ist die Frage nach der Quelle die erste Verteidigungslinie.
Was bislang durchgesickert ist, verdichtet sich zu drei Punkten. Alle drei harren der Verifizierung.
Erstens eine verschärfte Lizenzpflicht für den Betrieb von Kurzwellenempfängern und Funkanlagen oberhalb bestimmter Frequenzbereiche. Wer bisher mit einer einfachen Anmeldung auskam, soll künftig offenbar eine Sicherheitsprüfung durchlaufen, deren Kriterien im Dunkeln liegen. Die technische Konsequenz: Empfang jenseits der zugewiesenen Frequenzen wird zur Genehmigungsfrage, und damit zur Frage dessen, was überhaupt noch hörbar bleibt.
Zweitens eine Meldepflicht für sämtliche Telegraphen- und Telefonleitungen, die nicht über die Reichspost geführt werden. Wer eigene Drähte spannt, ob Industrie, Genossenschaft oder lokales Netz, soll diese registrieren und im Bedarfsfall freischalten lassen. Die Definition dessen, was ein Bedarfsfall ist, bleibt unbeantwortet.
Drittens eine Erweiterung der sogenannten Sperrzeiten für bestimmte Frequenzbänder, also Zeiten, in denen der Empfang technisch unterbrochen oder gesetzlich unterbunden werden soll. Begründet wird dies mit dem Schutz vor fremden Signalen und der Sicherung der Eigenversorgung. Die Übersetzung in die Praxis: Wer hören will, was nachts über den Äther geht, soll es schwerer haben.
Welche konkreten Gesetze oder Verordnungen Brandenburg hierfür heranzieht oder neu schafft, ist bislang nicht öffentlich. Die Rede ist von einem Landesgesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur, das sich an reichsweiten Vorbildern orientieren soll. Welche das sind, wurde nicht gesagt. Auch technische Durchführungsbestimmungen, etwa eine Verordnung über Frequenzzuteilung oder eine Änderung der Telegraphenordnung, wurden nicht benannt. Hier liegt der Kern der noch zu leistenden Recherche. Ohne die genaue Rechtsgrundlage bleibt jede Bewertung Stückwerk.
Die Landesregierung selbst spricht, soweit bekannt, nicht von Zensur. Sie spricht von Schutz, von Vorsorge, von der Sicherheit der Republik. Das sind Worte, die in den Akten stets gut aussehen und auf den Drähten stets das Gegenteil bedeuten können. Wer einmal erlebt hat, wie eine Sendefrequenz stillgelegt wird, wer einmal zugesehen hat, wie eine Leitung gekappt wird, der weiß: Der Schutz der Infrastruktur und der Schutz vor unerwünschter Information sind technisch oft dasselbe.
Dass ausgerechnet Brandenburg diesen Schritt tut, ist kein Zufall. Das Land verfügt über ausgedehnte ländliche Telegraphennetze, über Funkstationen entlang der Havel, über Relais-Knoten für den internationalen Nachrichtenverkehr. Die Geografie entscheidet. Wer die Knoten besitzt, kontrolliert den Verkehr. Über die politische Stoßrichtung der Initiative kann und will diese Redaktion zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage treffen. Die Faktenlage erlaubt es nicht.
Die Terminal Tribune wird die Entwicklung weiterverfolgen, weitere Quellen suchen und jeden einzelnen Punkt dieses Berichts zur Bestätigung oder Korrektur vorlegen, sobald sie vorliegen. Bis dahin gilt, was in diesem Metier immer gilt. Eine Quelle ist keine Quelle. Sie ist ein Anfang.