POLIZEI WILL FAHRENDE FILMEN — DEBATTE FEHLT
Eine geplante Erweiterung des Polizeigesetzes sieht vor, dass die Polizei künftig Personen beim Autofahren filmen darf. Was als technische Ergänzung daherkommt, ist ein Eingriff in die Privatsphäre von erheblichem Gewicht — eine Entscheidung, die einer gründlichen öffentlichen Debatte bedarf. Diese Debatte hat bislang nicht stattgefunden.
Die Meldung erreichte uns über einen einzelnen Kanal. Ein Entwurf, kursierend in juristischen Kreisen, sieht die Ausweitung polizeilicher Befugnisse auf den Straßenverkehr vor. Filmaufnahmen von fahrenden Bürgerinnen und Bürgern — wann genau, wie lange, unter welchen Bedingungen, mit welcher Technik — all das bleibt vorerst im Nebel. Und genau dieser Nebel ist das Problem.
Eine Kamera ist kein Notizbuch eines Streifenpolizisten. Sie ist ein Instrument der Massenerfassung. Jedes Kennzeichen, jede Geste, jede Insassin wird zur Datei. Die Technik, die solche Aufnahmen auswertet — Gesichtserkennung, Mustererkennung, Bewegungsprofile, automatisierte Auswertung — existiert und wird beständig weiterentwickelt. Ob sie hier zum Einsatz kommen soll, ob die Rechtsgrundlage dafür bereits mitgedacht wird: das sind die Fragen, die dieser Gesetzentwurf beantworten muss. Bislang hat er sie nicht beantwortet.
Eine Kamera unterscheidet nicht zwischen Verdächtigen und Unschuldigen. Sie nimmt alles auf. Sie nimmt den Arbeiter auf, der morgens zur Fabrik fährt. Sie nimmt die Ärztin auf, die nachts zu einer Entbindung eilt. Sie nimmt das Kind auf, das zum ersten Mal allein den Schulweg nimmt. Die Erfassung kennt keinen Anlass, sie kennt nur das Bild. Und Bilder, einmal gespeichert, verschwinden nicht. Sie werden sortiert, verknüpft, ausgewertet. Sie werden zu Akten.
Wer kontrolliert diese Aufnahmen? Wer hat Zugriff auf die Archive? Wer entscheidet, wann gelöscht wird? Wie lange werden die Daten gespeichert — Tage, Wochen, Jahre? Was geschieht, wenn die Kamera irrt, wenn sie Unschuldige erfasst, wenn sie Nachbarn filmt, wenn sie ganze Straßenzüge aufnimmt, obwohl nur ein einziges Fahrzeug von Interesse war? Wie verhält sich die neue Befugnis zu bestehenden Rechten auf informationelle Selbstbestimmung, soweit solche Rechte überhaupt kodifiziert sind? Diese Fragen stehen im Raum. Sie wurden bislang nicht beantwortet. Sie wurden bislang nicht einmal öffentlich gestellt. Und das ist, in jedem Gemeinwesen, das auf Freiheit pocht, das eigentliche Problem.
Die Erweiterung des Polizeigesetzes ist kein technisches Detail. Sie ist eine politische Entscheidung darüber, wie viel Überwachung eine Gesellschaft bereit ist zu tragen — und wer die Kosten dafür zahlt. Die Erfahrung lehrt: Werkzeuge, die einmal geschaffen werden, werden nicht mehr zurückgegeben. Sie werden erweitert, sie werden ausgedehnt, sie werden zur Gewohnheit. Wer heute das Filmen erlaubt, wird morgen das Filmen bei Nacht erlauben. Übermorgen das Filmen in Fußgängerzonen. Und irgendwann wird die Frage, wer wen beobachtet, gar nicht mehr gestellt — weil sich die Antwort von selbst versteht.
Noch ist nichts beschlossen. Noch ist der Entwurf nicht öffentlich. Noch ist Zeit, ihn zu prüfen, ihn zu zerlegen, ihn zu hinterfragen. Aber diese Zeit wird knapp. Die legislativen Mühlen arbeiten, auch wenn die Öffentlichkeit schläft. Und die Öffentlichkeit schläft derzeit. Es gibt keine Demonstrationen gegen die geplante Maßnahme. Es gibt keine Stellungnahmen der Anwaltskammern. Es gibt keine Debatte in den Kammern, die das Gesetz verabschieden sollen. Es gibt, soweit wir sehen können, nur den einen Kanal, über den die Information floss — und das Schweigen rundherum.
Wir haben den Entwurf nicht im Wortlaut vorliegen. Wir wissen nur, dass er existiert. Wir wissen, dass er das Filmen von Fahrenden vorsieht. Alles andere — die genaue Reichweite der Befugnis, die Speicherdauer der Aufnahmen, die Zugriffsrechte, die Kontrollmechanismen, die Frage einer richterlichen Anordnung, die Frage der Verhältnismäßigkeit, die Frage der beteiligten Firmen und ihrer Technik — all das muss wasserdicht verifiziert werden, bevor dieses Gesetz auch nur in die Nähe einer Abstimmung kommt. Ein Eingriff dieser Größenordnung verträgt keine Unschärfe.
Die Terminal Tribune wird den Entwurf weiter verfolgen. Wir werden die technischen Details prüfen, sobald sie offiziell werden. Wir werden die Stimmen derjenigen einholen, die es betrifft — der Autofahrerinnen und Autofahrer, der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, der Fachleute, die wissen, wie solche Kamerasysteme technisch funktionieren und welche Gefahren sie bergen.
Bis dahin gilt: jede Stunde, in der diese Frage nicht öffentlich gestellt wird, ist eine Stunde, in der sie anderswo entschieden wird. Ohne uns. Über unsere Köpfe hinweg.
Die Drähte summen weiter. Ich bleibe dran.