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Das Recht war da. Schon vor 2003

29. Juli 2026 — — — M. Silber

Es gibt Sätze, die bleiben hängen. Einer davon ging diese Woche durch die Redaktion: „Starmer hat den Fall gewonnen, der illegalen Migranten Zugang zu britischen Sozialleistungen verschafft hat." Ein Facebook-Post. Ein Mythos. Und drumherum eine Stille, die mich beunruhigt.

Denn was fehlt in diesem Satz, ist die Wahrheit. Die Wahrheit ist: Schon vor dem Gerichtsverfahren von 2003 gab es Gesetze. Das britische Asylrecht kannte den Anspruch. Wer als asylberechtigt galt, hatte Zugang zu Unterbringung und finanzieller Unterstützung. Nicht durch einen Anwalt, nicht durch einen Präzedenzfall — durch Paragraphen. Durch eine Verwaltungstradition. Durch das, was man in Whitehall eine „established policy" nennt.

Ich habe Formulare ausgefüllt. Ich habe Familien begleitet. Die Namen ändere ich. Die Geschichten nicht.

Nehmen wir sie. Eine Frau, drei Kinder. Antrag gestellt. Bearbeitung zog sich. Zwei Jahre, drei Jahre. Die Kinder wurden eingeschult. Sie bekamen einen Brief: Sie gelten als asylberechtigt. Danach: Zugang zu Sozialleistungen. Nicht weil ein Barrister vor Gericht etwas erzwang — sondern weil das Gesetz es vorsah.

Dann kam 2003. Der Fall, an dem Keir Starmer als Anwalt arbeitete. Es ging um Asylbewerber, deren Antrag zwar abgelehnt war, die aber nicht abgeschoben werden konnten. Die Frage: Haben sie Anspruch auf Unterstützung? Das Gericht sagte: Ja. Aber nicht, weil das Gericht diesen Anspruch neu schuf. Sondern weil es bestätigte, was das Gesetz bereits sagte.

Das ist der Punkt, an dem die Geschichte kippt. Denn seitdem wird der 2003er Fall als Ursprung erzählt. Als sei Starmer der Vater der Asylunterstützung. Als hätten vorher alle im Elend gesessen, bis ein Anwalt kam. Das ist nicht nur falsch. Es ist eine politische Erzählung. Eine, die brauchbar ist. Die das, was vorher schon stand, unsichtbar machen soll.

Full Fact schreibt es klar: Bereits vor dem 2003er Gerichtsfall erhielten asylberechtigte Bewerber Unterstützung. Das ist keine Meinung. Das ist eine Korrektur. Wer lesen kann, sieht: Das Recht existierte. Die Unterstützung war da. Der Fall von 2003 war ein Anwendungsfall, keine Erfindung.

Und trotzdem hält sich der Mythos. Warum? Weil er nützlich ist. Wer behaupten will, das Asylrecht sei das Werk einzelner Anwälte, ein Geschenk, das zurückgenommen werden kann, der braucht diese Erzählung. Wer behaupten will, bestimmte Gruppen seien „illegal" und hätten „nichts bekommen außer durch Gerichte", der braucht diesen Ursprungsmythos.

Ich habe einen kleinen Koffer unter dem Schreibtisch. Nicht weil ich paranoid bin. Sondern weil ich gesehen habe, wie schnell sich Gesetze drehen. Wie ein Anspruch, der gestern noch selbstverständlich war, heute als großzügig gilt. Wie aus Rechten Wahlkampfmaterial wird.

Die Frau — sie existiert, ich schütze ihren Namen — hat damals eine Unterkunft bekommen. Das war kein Verdienst von Starmer. Das war kein Gerichtsurteil. Das war das Gesetz, das schon vor 2003 galt. Und dieses Gesetz wurde in den Folgejahren Stück für Stück eingeschränkt. Die Ansprüche wurden gekürzt. Die Definitionen wurden enger. Wer heute kommt, hat weniger als sie damals hatte.

Das ist die Linie, die ich ziehe: Nicht der Fall von 2003 ist die Geschichte. Die Geschichte ist, was vorher da war. Und wie es abgebaut wurde. Die Opfer sind im Wesentlichen dieselben geblieben. Die Politik hat sich gedreht. Das Recht blieb auf der Strecke.

Full Fact. RNA News. NewsNow. Drei Quellen, die das gleiche sagen: Das Recht war da. Vor 2003. Es ist die politische Erzählung danach, die es beerdigen will.

Und ich, Marta Silber, sage: Ich habe die Listen gelesen. Ich habe die Formulare gesehen. Ich weiß, wer Anspruch hatte und wer nicht. Eine Gesellschaft, die ihre eigenen Gesetze vergisst, kann sich nicht schützen.

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