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SIEBEN TAGE FÜR 700 SEITEN: ZIVILGESELLSCHAFT WARNT VOR ÜBERWACHUNGSDRUCK

31. Juli 2026 — — — Ada Voss, auf Sendung

Die Drähte summen. Diesmal nicht von Telegraph und Funk — sondern von einer Meldung, die durch die Berliner Blätter rauscht wie ein kaltes Lüftchen aus der BND-Zentrale in Pullach. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat im Februar eine „Zeitenwende bei Geheimdiensten" ausgerufen. Vor rund zwei Wochen legte sein Ministerium den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts" vor. Rund siebenhundert Seiten. Sieben Werktage Beteiligungsfrist. Der Rest: Schweigen, oder das, was die Behörde dafür hält.

Die Terminal Tribune hat den Wortlaut nicht im eigenen Archiv. Die Quelle ist die Plattform netzpolitik.org, die den Entwurf bündelt und die Stellungnahmen der Verbände und des Bundesdatenschutzbeauftragten zusammenfasst. Was hier berichtet wird, basiert auf dieser einen Quelle. Wir veröffentlichen, was sie sagt, und wir veröffentlichen, was sie nicht sagt. Wer das eine ohne das andere liest, hat den Sachverhalt nicht verstanden.

Die Kritik fällt eindeutig aus — so eindeutig, dass sie misstrauisch machen sollte. Vertreter:innen der Zivilgesellschaft und die Bundesdatenschutzbeauftragte erklären den Entwurf in Teilen für verfassungswidrig. Die Vorwürfe wiegen schwer: Das Gesetz hebe das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei auf, senke die Hürden für Grundrechtseingriffe, statte Verfassungsschutz und BND mit erheblich mehr Befugnissen aus und beschränke zugleich die Kontrollmöglichkeiten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) spricht von einer „Verpolizeilichung" der Geheimdienstarbeit und davon, dass der Entwurf das „gesamte verfassungsrechtliche Gefüge der Sicherheitsbehörden" infrage stelle.

Was steht konkret drin? BND und Bundesamt für Verfassungsschutz sollen operative Befugnisse erhalten — also in IT-Systeme eindringen und bei Cyberangriffen zurückhacken dürfen. Eine Befugnis, die bislang der Polizei vorbehalten war. Der Auslandsgeheimdienst BND soll überdies beschränkte Überwachungsbefugnisse im Inland erhalten, etwa die Möglichkeit, laufende Überwachungsmaßnahmen bis zu zweiundsiebzig Stunden im Inland fortzusetzen, wenn eine überwachte Person einreist. Das klingt nach Bürokratie. Es ist der Stoff, aus dem Grundrechtsfragen werden.

„Ein erheblicher Überwachungsdruck für die Gesellschaft" — so lautet das Verdikt, das Verbände und Bundesdatenschutzbeauftragte wie ein gemeinsames Urteil in die Öffentlichkeit tragen. Es ist ein hartes Wort. Es ist auch ein politisches Wort. Wer es in den Mund nimmt, muss es belegen können. Die Quelle spricht von Eindeutigkeit — wir notieren: einhellig ist nicht dasselbe wie einstimmig, und einhellige Kritik an einem 700-Seiten-Gesetz, das in sieben Werktagen gewürdigt werden soll, sagt mindestens so viel über die Frist wie über den Inhalt.

Die Frist selbst ist ein Skandal für sich. Die AG Kritis spricht von einem „erneuten ministeriellen Mittelfinger ins Gesicht der Zivilgesellschaft". Das ist kein Fachjargon. Das ist Wut. Wut, die ihre Berechtigung hat, weil sieben Werktage zwischen Veröffentlichung und Stellungnahmeschluss für ein Vorhaben dieser Größenordnung objektiv nicht ausreichen, umfassend zu prüfen, zu diskutieren und zu antworten. Wer eine Frist so setzt, hat entweder keine Angst vor Kritik — oder will sie nicht hören.

Unklar bleibt, welche Teile des Entwurfs die Verbände genau für verfassungswidrig halten. Die Quelle benennt die Kritikfelder, nicht die einzelnen Paragraphen. Das Bundesverfassungsgericht habe, so heißt es in der Zusammenstellung, deutlich gemacht, dass sich die weiten Spielräume des BND bei der Gefahrenfrüherkennung nur dadurch rechtfertigen lassen — der Satz bricht hier ab. Die Begründungskette, die der Entwurf selbst liefern müsste, fehlt in der vorliegenden Berichterstattung. Auch das gehört zur Wahrheit dieses Vorgangs.

Was bedeutet das in der Praxis? Hier beginnt das Gebiet, in dem Reporterin zur Vermutung wird. Die Kritiker:innen sagen: Wer die Kontrollmechanismen nicht im selben Maß stärkt wie die Befugnisse, verschiebt das Gleichgewicht. Das ist keine Polemik — das ist die Übersetzung des Vorwurfs in eine allgemeine Form. Ob diese Verschiebung im konkreten Fall verfassungswidrig ist, müssen die Gerichte klären. Dass sie überhaupt zur Debatte steht, ist der Kern der Nachricht.

Mein Lötkolben summt. Der Kaffee ist kalt. Die Quelle ist eine. Bevor ich eine Zeile mehr schreibe, warte ich auf den Referentenentwurf selbst, auf die offiziellen Stellungnahmen und auf das, was die Bundesregierung dieser Kritik entgegensetzt. Was hier zu lesen ist, ist kein Urteil. Es ist ein Verdachtsbild, gezeichnet aus einer einzelnen Depesche, sorgfältig datiert und sorgfältig eingeordnet. Wer mehr will, muss weiter bohren. Wir bohren weiter.

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