Schutzbegriff als Schließfach — Brandenburgs AIG vor dem Schnitt
Die Landesregierung in Brandenburg arbeitet an einer Änderung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte dies am Donnerstag auf Anfrage von rbb|24. Begründung: Schutz kritischer Infrastruktur. Was genau unter diesen Schutz fallen soll, welche Akten künftig geschlossen bleiben, auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht — das bleibt vorerst im Nebel.
Wir haben eine Meldung. Wir haben keinen Entwurf.
Die einzige bislang dokumentierte Quelle ist eine Bestätigung aus dem Innenministerium. Sie wurde von rbb|24 verbreitet und von der Tagesschau aufgegriffen. Eine zweite Stimme meldet sich: Apollo News spricht von Kritikern, die vor einer "massiven Einschränkung von allgemeinen Auskunftsrechten" warnen. Mehr haben wir nicht. Mehr braucht es nicht, um aufmerksam zu werden.
Was uns fehlt, ist das Papier selbst. Wer über Informationsfreiheit schreibt, ohne den Entwurf zu kennen, schreibt gegen eine Wand. Wir wissen nicht, welche Paragraphen gestrichen oder ergänzt werden. Wir wissen nicht, ob Auskunftsansprüche verkürzt, gestreckt oder nur umetikettiert werden. Wir wissen nicht, ob Härtefallklauseln bleiben, ob Kommunen ausgenommen sind, ob Gerichte weiter Akteneinsicht gewähren können. Wir wissen: Es kommt etwas. Wir wissen nicht: was.
"Schutz kritischer Infrastruktur" — der Begriff wiegt schwer. Er umfasst, je nach Definition, Stromnetze, Wasserversorgung, Telekommunikation, möglicherweise Verwaltungsstrukturen, die bislang nicht auf der Rechnung standen. Wer den Begriff füllt, füllt auch die Liste dessen, was geheim bleibt. Geheim ist, was der Kontrolle entzogen ist.
Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz ist das Werkzeug, mit dem Brandenburgs Bürgerinnen und Bürger erfahren, was ihr Staat tut. Es regelt, wer welche Akte sehen darf, welche Auskunft erteilt wird, welche Fristen gelten. Es ist kein Heldengesetz. Es ist ein Verwaltungsgesetz mit Zähnen — kleinen, aber vorhandenen. Wird es gestutzt, verschwindet nicht ein einzelnes Dokument. Es verschwindet die Möglichkeit, überhaupt zu fragen.
Die Frage ist nicht, ob Schutz nötig ist. Kritische Infrastruktur muss geschützt werden — das ist Konsens. Die Frage ist, wie breit der Schutzbegriff ausfällt und welche Stellen ihn auslegen. Ein Gesetz, das Ausnahmen schafft, schafft auch Anlässe. Jede Ausnahme ist ein Hebel.
Die Verschiebung, falls sie kommt, ist klein im Ton und groß in der Wirkung. Eine Auskunft, die nicht erteilt wird, ist kein Skandal — sie ist ein Vorgang. Ein Vorgang, der nicht stattfindet, hinterlässt keine Akte. Wer kontrolliert die Stellen, die entscheiden, was unter "kritisch" fällt? Welche Begründung wird gegeben, wenn ein Antrag abgelehnt wird? Welche Stelle prüft die Prüfer? Welche Gerichte bleiben zuständig, wenn die Verwaltung selbst die Schwärzung anordnet?
Wer einen Draht hört, hört zuerst das, was fehlt. Im Moment fehlt der Entwurf. Im Moment fehlt die Liste. Im Moment fehlt jede Begründung jenseits des Schlagworts. Das ist keine Anklage. Das ist eine offene Leitung, auf die wir warten.
Wir warten auf den Entwurf. Wir warten auf die Begründung im Wortlaut. Wir warten auf die Liste dessen, was unter den Schutzbegriff fallen soll. Wir warten auf den Tag, an dem eine Journalistin, ein Anwalt, eine Bürgerin das Papier lesen und prüfen kann. Solange wir warten, gilt: keine Akte geöffnet, keine Auskunft erteilt, kein Gesetz im Wortlaut — und trotzdem eine politische Richtung. Die Schlagzeile ist gemacht. Die Substanz fehlt.
Bis dahin: Skepsis. Nicht weil wir der Regierung misstrauen. Sondern weil Information, die unter Verschluss fallen soll, eines Wortes bedarf, das nicht "Schutz" lautet, sondern "Begründung". Verlangt wird sie trotzdem.