ünfhundert Fälle, ein Nein, und niemand holte die Papiere
Köln. Spätherbst 2024. Ein Schreiben aus Coesfeld erreicht die Kölner Stadtverwaltung. Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen bietet an, für rund fünfhundert vollziehbar ausreisepflichtige Menschen aus den Westbalkanstaaten Rückreisedokumente zu beschaffen. „Die Hürden für die Ausstellung von Rückreisedokumenten für diesen Personenkreis" seien niedrig, heißt es in dem Brief. Die Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden funktioniere seit Jahren gut.
Sieben Tage später liegt die Antwort aus Köln auf dem Tisch. Passersatzpapiere werden nicht benötigt, schreibt die Stadt. Stattdessen wolle man „mit Hilfe von Sozialpädagog*innen" daran arbeiten, den Betroffenen eine „dauerhafte Bleibeperspektive und Aufenthaltserlaubnis" zu verschaffen.
Was hier auf dem Verwaltungspapier steht, betrifft nach Größenordnung fünfhundert Menschenleben. Es geht um den schmalen Grat zwischen zwei Rechtsbegriffen – vollziehbar ausreisepflichtig auf der einen, dauerhaftes Bleiberecht auf der anderen Seite. Und es geht um eine Behörde, die in derselben Sache in zwei Richtungen geht.
Das geht aus internen Mails und Unterlagen hervor, über die der Kölner Stadt-Anzeiger zuerst berichtete. Was sich aus den weiteren internen Vermerken ergibt: Die Stadt Köln hat sich für die auf der Coesfelder Liste geführten Personen auch nicht selbst um die Beschaffung von Passersatzpapieren bemüht. Das Hilfsangebot wurde abgelehnt. Der eigene Zugriff unterblieb.
Auf der Liste stand nach den Recherchen auch ein mehrfach vorbestrafter Mann, der für sich und seine Familie monatlich rund 7500 Euro Sozialleistungen erhalten haben soll. Hinter der Zahl steht ein Aktenzeichen, hinter dem Aktenzeichen ein Name, den die Behörde kennt.
Kölns Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD), seit vergangenem November im Amt, hat inzwischen eine Überprüfung des Vorgangs angekündigt. Die Schreiben stammen aus der Amtszeit seiner Vorgängerin Henriette Reker (parteilos).
Die Welt sprach in einem weiteren Beitrag von einem „vorsätzlichen Staatsversagen". Ob diese Zuspitzung trägt, ist offen. Was sich heute zeigen lässt, ist eine dokumentierte Diskrepanz: Hier ein Hilfsangebot des Landes, das die Beschaffung als unkompliziert darstellt. Dort eine Absage der Stadt. Und gleichzeitig die Arbeit an Aufenthaltserlaubnissen für denselben Personenkreis. Zwei Richtungen, eine Akte.
Ich habe in Wien Fälle begleitet, in denen Verwaltung jahrelang genau dieses Schweben organisierte. Mal zog der Strang nach oben – Aufenthaltserlaubnis, Perspektive, ein Schulplatz für die Kinder. Mal nach unten – Passersatzpapier, Buchung, ein Koffer. Beides gleichzeitig geht nicht, ohne dass am Ende jemand zwischen den Paragrafen zerrieben wird.
Was Köln jetzt braucht, ist eine Antwort auf die einfache Frage: Warum wird die Hilfe des Landes abgelehnt und gleichzeitig am Bleiberecht gearbeitet? Was bedeutet es, wenn vollziehbar ausreisepflichtige Menschen von derselben Behörde in zwei Verfahren geführt werden – Ausreise und Aufenthalt?
Burmester hat eine Überprüfung angekündigt. Das ist der Anfang. Fünfhundert Akten warten darauf, dass sie wieder das werden, was sie sein sollten: Dokumente über Menschen. Nicht Puzzles zwischen zwei Rechtsbegriffen.