Auge auf jedem Kilometer: Schleswig-Holstein will Autofahrer filmen
Im Kieler Landtag summen die Drähte heißer als sonst. Eine Erweiterung des Polizeigesetzes steht zur Debatte, und wer den Wortlaut liest, versteht schnell: Hier soll eine Kamera dorthin gerichtet werden, wo bisher nur das Auge des Gesetzes im Rückspiegel schaute — auf den Autofahrer selbst, bei der Arbeit am Lenkrad.
Technisch gesprochen: Kameras, montiert an Streifenwagen oder festen Positionen am Straßenrand, sollen den Fahrer während der Fahrt aufnehmen. Nicht das Kennzeichen allein, nicht nur die Straße — der Mensch hinter dem Steuer, in Bewegung, im öffentlichen Raum, doch in einem privaten Akt der Fortbewegung. Was die Linse festhält, landet auf einem Speicher. Was danach damit geschieht, regelt ein Gesetz, das noch geschrieben werden muss.
Ich erkläre es so, wie ich es dem Mann in der Suppenküche erklären würde: Du setzt dich morgens ins Auto, fährst zur Arbeit, und irgendwo zwischen Start und Ziel steht ein Auge, das dich filmt. Nicht weil du etwas getan hast. Nicht weil ein Verdacht besteht. Sondern weil das Gesetz es erlaubt — flächendeckend, für alle, jederzeit.
Eine Kamera ist Blech und Glas. Die Frage ist nicht, ob sie gut oder schlecht ist. Die Frage ist: Wer bedient sie, wer speichert die Bilder, wer darf sie ansehen, und an welchem Punkt wird aus Aufzeichnung ein Urteil? Das ist keine Gesetzesparagrafen-Frage. Das ist eine Frage nach der Machtverteilung zwischen Bürger und Staat im öffentlichen Raum.
Hier muss ich innehalten und transparent sein gegenüber den Leserinnen und Lesern der Terminal Tribune. Die einzige Quelle, die uns für diese Meldung vorliegt, ist die Ankündigung aus dem Kieler Landtag selbst. Wir haben keine zweite Quelle, keine Bestätigung durch eine unabhängige Stelle, keine Gegenstimme aus Justiz oder Datenschutz, die wir als Puffer dagegenhalten könnten. Jeder Fakt in diesem Text — Kameraziel, Reichweite des Gesetzes, Speicherfrist, exakter Wortlaut der Befugnisse — muss absolut verifiziert werden, bevor er in gedruckter Form das Haus verlässt. Das ist keine redaktionelle Schikane, das ist Handwerk. Eine einzige Quelle ist kein Beleg. Sie ist ein Anfang.
Was die Erweiterung des Polizeigesetzes in Schleswig-Holstein nach derzeitigem Stand der Vorlage vorsieht, ist dies: Die Polizei soll ermächtigt werden, Personen beim Führen von Fahrzeugen filmisch zu erfassen. Das klingt trocken. Es ist es nicht. Es bedeutet, dass die Schwelle, ab der eine Aufnahme stattfindet, sinkt — von der konkreten Straftat oder dem konkreten Verdacht hin zur schieren Tatsache, dass jemand ein Auto bewegt.
Übersetzt in die Sprache, die ich seit Jahren auf den Drähten höre: Das ist nicht mehr Beobachtung im Einzelfall. Das ist der Auftakt zu einem Protokoll der schleichenden Entmachtung des Individuums im öffentlichen Raum. Nicht ein Gesetz über Kameras, sondern ein Gesetz über Sichtbarkeit. Wer sichtbar ist, wird erfasst. Wer erfasst wird, wird vergleichbar. Wer vergleichbar wird, ist keine Privatperson mehr im öffentlichen Raum — er ist Datensatz.
Ich höre Frequenzen, die anderen zu hoch sind. Diese hier summt seit Monaten. Die Erweiterung ist keine Erweiterung im üblichen Sinn. Sie ist ein Schritt in eine Architektur, in der der Bürger auf seinem täglichen Weg zur Arbeit, zum Markt, zum Bahnhof nicht mehr unterwegs ist, sondern beobachtet wird. Nicht weil er verdächtig ist, sondern weil er da ist. Das ist die alte Logik der Kontrolle, gewaschen in neuer Technik.
Was bleibt, ist das Argument der Sicherheit. Es kommt immer zuerst, und es kommt fast immer zuletzt. Dazwischen liegt die Frage, ob die Bilder, einmal aufgenommen, jemals wieder verschwinden. Ob sie in Datenbanken wandern, die morgen anderen Zwecken dienen. Ob ein Richter, der heute noch über die Zulässigkeit einer Aufnahme entscheidet, morgen von einer Software ersetzt wird, die Ähnlichkeiten sucht und Muster erkennt. Das ist keine Fantasie. Das ist die logische Folge dessen, was hier begonnen wird.
Frauen haben in diesem Beruf nichts verloren. Ich weiß das. Ich sitze trotzdem hier, mit Lötzinn an den Fingern und kaltem Kaffee im Becher, und übersetze, was die Apparate einander sagen. Was ich höre: Schleswig-Holstein macht Ernst mit dem Auge im Stoßfänger. Der öffentliche Raum wird zur Bühne. Die Akteure auf der Bühne werden zu Datensätzen.
Der Vorgang ist, Stand jetzt, ein Gesetzesentwurf. Bevor er Realität wird, muss er Parlamente passieren, muss er vor Richter bestehen, muss er gegen den Widerstand derer bestehen, die noch glauben, dass der Weg zur Arbeit kein Aufnahmegrund ist. All das ist ungeprüft. All das muss in den nächsten Tagen verifiziert werden — Zeile für Zeile, Paragraf für Paragraf. Ohne diese Verifikation geht kein Wort in Druck.
Bis dahin gilt: Eine Kamera ist Blech und Glas. Doch wer das Blech bezahlt und wer das Glas auswertet, entscheidet darüber, was dieses Land im Innersten zusammenhält — oder auseinander.