Simbabwe 2018: Die Drähte sind heiß, die Justiz ist kalt
Acht Jahre sind vergangen. Sechs Tote, fünfunddreißig Verletzte — die Bilanz des 1. August 2018 in Simbabwe steht seit damals wie in Blei gegossen. Human Rights Watch hat gezählt, die Welt hat weggesehen, und die Regierung in Harare hat geliefert: nichts. Keine Anklage, kein Verfahren, kein Name auf einem Strafzettel. Die Kultur der Straflosigkeit ist kein Zufall, sie ist ein Betriebssystem — und es läuft stabil.
Was hat das mit Technologie zu tun? Mehr als man denkt. Denn wer 2018 in Simbabwe auf Menschen einprügeln ließ, der tat es nicht nur mit Schlagstöcken. Die Telekommunikation wurde abgeschaltet, das Internet gedrosselt, Mobilfunkmasten stillgelegt. Wer zu laut war, bekam kein Signal mehr. Wer senden wollte, fand eine tote Leitung vor. Das ist kein Versagen der Infrastruktur — das ist Infrastruktur als Waffe.
Und hier beginnt das Loch, über das ich heute schreibe. Denn während die Täter in Harare unbehelligt bleiben, sitzen woanders die Profiteure: europäische Firmen, die Technologie liefern — Überwachungssoftware, Netzwerkausrüstung, KI-gestützte Gesichtserkennung. Verkauft wird, was verkauft werden kann. Die Frage ist: unter welchen Bedingungen?
Die Antwort steht seit Jahren in einem Entwurf, der nicht Gesetz wird. Ein EU-Lieferkettengesetz, das Unternehmen tatsächlich haftbar machen würde für Missbrauch, der mit ihren Produkten begangen wird. Robust genug, um nicht nur die schöne Erklärung auf der Hauptversammlung zu sein, sondern die echte Konsequenz im Gerichtssaal. Davon sind wir meilenweit entfernt.
Die zwei Quellen, die mir vorliegen, bestätigen dasselbe Bild aus zwei Blickwinkeln. Human Rights Watch listet die ungeahndeten Toten und Verstümmelten auf. Das AccountabilityLab arbeitet mit Bürgergruppen in Goromonzi, Harare, Bulawayo und Chitungwiza — Civic Action Teams, die Feedback einsammeln, wo der Staat schweigt. Beide stimmen überein: die Rechenschaftskette ist gerissen, und niemand flickt sie.
Jetzt der technologische Punkt, den ich nicht stillschweigend übergehen kann. Solange EU-Firmen nicht nachweisen müssen, dass ihre Exportware nicht zur Repression taugt, solange fehlt dem Recht das Skelett. Die Leitlinien, die ein AccountabilityLaw erst scharf machen würden — Stichworte: Due Diligence, menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, zivilrechtliche Haftung vor europäischen Gerichten — existieren als Papiertiger. Sie stehen in Richtlinienentwürfen. Sie wurden in Kompromisse verwässert. Sie wurden verschoben.
Was muss also geschehen? Erstens: die technische Seite muss mitgedacht werden. Ein Lieferkettengesetz, das nur Baumwolle und Kakao prüft, hat 2018 in Simbabwe versagt, bevor es überhaupt geschrieben wurde. Exportkontrollen für Überwachungssoftware gehören auf die gleiche Liste wie Waffen. Wenn ein Netzwerkausrüster weiß, dass seine Hardware in Repressionsarchitekturen landet, muss er haften — nicht erst, wenn die Leichen gezählt sind.
Zweitens: die juristische Seite. Ein wirksames AccountabilityLaw braucht einen klaren Kausalitätsmaßstäb zwischen gelieferter Technologie und konkretem Missbrauch. Das ist schwer zu beweisen, ja. Aber es ist nicht unmöglich, wenn die Beweislast vernünftig verteilt wird — wie beim Umweltrecht bereits geschehen. Drittens: Sanktionen mit Zähnen. Keine Vergleiche, keine Auflagen ohne Frist. Wenn ein EU-Unternehmen wissentlich an einen Staat liefert, der sechs Menschen auf der Straße erschlägt, dann gehört das nicht in eine Pressemitteilung, sondern in eine Aktenmappe.
Bis dahin bleibt der Bildschirm schwarz. Die Drähte summen weiter, und das Einzige, was Empfang hat, ist die Straflosigkeit selbst.