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Terminal Tribune

11. August 2026

Dossier · Migration & Asyl

Allein vor dem Richter: Wenn das Abschiebungsgesetz ohne Beistand urteilt

11. August 2026 — — M. Silber

Der Saal in Sacramento. Neonlicht, das niemanden wärmt. Ein Mann sitzt auf der Anklagebank, die Hände zwischen den Knien gefaltet. Er spricht kaum Englisch. Vor ihm ein Richter, der bereits den nächsten Termin im Kalender hat. Neben dem Mann — niemand. Kein Anwalt. Kein Beistand. Nur ein Stapel Formulare, die er nicht entziffern kann.

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Das ist kein Einzelfall. Es ist die tägliche Realität in den Abschiebungsgerichten der Vereinigten Staaten. Die Mehrheit der Betroffenen erscheint ohne juristische Vertretung. Sie sollen sich in einem System behaupten, das selbst ausgebildete Anwälte als kompliziert beschreiben — mit Paragrafen, Fristen, Beweislasten und einer Sprache, die Distanz schafft statt Nähe.

Um den Druck zu bewältigen, haben die Vereinigten Staaten eine seit langem nicht mehr genutzte Gerichtsbarkeit reaktiviert. Eine zusätzliche Instanz, die Verfahren schneller abwickeln soll. Was als organisatorische Maßnahme daherkommt, wirkt in der Praxis wie eine Maschinerie: mehr Säle, mehr Richter, mehr Termine — aber nicht mehr Rechte für die Menschen, die dort stehen. Die Geschwindigkeit der Verfahren steigt. Die Zeit, die jedem einzelnen Fall gewidmet wird, sinkt.

In Sacramento versucht ein Programm gegenzusteuern. Chohan koordiniert eine Initiative, die ehrenamtliche Anwälte in die Abschiebungsgerichte schickt — dorthin, wo die Menschen sonst allein wären. Die Idee ist schlicht: Wer vor Gericht steht, soll nicht ohne Stimme sein. Die Freiwilligen erklären Verfahren, dolmetschen, helfen beim Ausfüllen von Anträgen. Sie sind keine klassischen Mandatsträger, aber sie sind oft der einzige Unterschied zwischen einer faireren Chance und einer Abschiebung.

Die Einsatzgebiete sind die Gerichtssäle in der kalifornischen Hauptstadt. Hier, wie in vielen anderen Städten, entscheidet sich täglich, wer bleibt und wer gehen muss. Eine Berufung, ein Antrag auf Asyl, eine Familienzusammenführung — all das hängt an Formulierungen, an Fristen, an der Fähigkeit, die richtige Frage im richtigen Moment zu stellen. Wer das nicht kann, verliert. Nicht weil das Gesetz gegen ihn spricht, sondern weil das Verfahren ihn verschluckt.

Was hier passiert, ist mehr als ein administratives Problem. Es ist die Aushöhlung eines Prinzips, das die Vereinigten Staaten einst selbst auf die Welt getragen haben: dass jeder Mensch vor einem Gericht einen Beistand haben darf. Der sechste Verfassungszusatz garantiert dies für Strafverfahren. Im Asyl- und Abschiebungsrecht gilt diese Garantie nicht. Dort wird das Recht auf Anwalt zur Frage des Zufalls — wer einen findet, hat ihn. Wer keinen findet, hat Pech.

Die Quellenlage dieser Recherche ist schmal. Sie stützt sich im Wesentlichen auf eine Meldung der Associated Press vom 9. August 2026 sowie auf eine übereinstimmende Berichterstattung des Senders KSAT, beide mit identischem Tenor: Allein vor dem Richter, ohne Beistand, während ein Programm versucht zu helfen. Weitere unabhängige Bestätigungen — von Gerichten, von Betroffenenverbänden, von Anwaltskammern — liegen dieser Redaktion derzeit nicht vor. Bei der Schwere des Vorwurfs — dass ein ganzes Gerichtssystem de facto ohne Rechtsbeistand arbeitet — wäre mehr journalistische Sorgfalt dringend nötig. Wir bleiben dran, suchen weitere Quellen, prüfen Zahlen.

Der Koffer unter dem Schreibtisch steht noch immer. Nicht weil ich morgen gehen muss. Sondern weil ich weiß, wie schnell aus einem Rechtsstaat ein Verwaltungsapparat werden kann, der seine eigenen Bürger nicht mehr schützt — und die, die er nicht haben will, schon gar nicht.

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