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21. August 2026

Dossier · Digitales & Überwachung

Strafen ohne Straftat: Schleswig-Holstein schreibt 1984

21. August 2026 — — Ada Voss, auf Sendung

Kiel, August 2026. Die Drähte summen. In Schleswig-Holstein verhandelt der Innenausschuss einen Gesetzentwurf, der nichts Geringeres versucht als den Vorhang vor dem Privatleben zu öffnen — mit Mitteln, die noch vor zehn Jahren nach Science-Fiction rochen.

KI-generierte Illustration zum Beitrag

Die schwarz-grüne Landesregierung hat den Entwurf durch die erste Lesung im Landtag gebracht und ihn per Änderungsantrag noch einmal verschärft. Nun liegen die Details im Innenausschuss. 58 Gruppen und Privatpersonen sind aufgefordert worden, Stellungnahmen abzugeben. 58 — ich rechne das in Suppenküchen-Portionen: so viele Stimmen, die ernst genommen werden müssten.

Die Gruppe Freiheitsfoo hat nicht abgewartet. Sie legte unaufgefordert ein 22-seitiges Gutachten vor und schickte es an alle per E-Mail erreichbaren Innenausschuss-Mitglieder. Michael Ebeling von Freiheitsfoo spricht von einer „bedrohlich umfangreichen Erweiterung der Befugnisse und Werkzeuge für die Landespolizei". Sein Befund: Der Entwurf stamme „direkt aus dem Roman 1984 oder anderen dystopischen Science-Fiction-Vorstellungen".

Orwell schrieb 1948. Wir schreiben 2026. Die Parallele ist keine Übertreibung, sondern eine Rechenaufgabe.

Was steht im Entwurf? Drei Punkte, die jeder Techniker im Hinterkopf behalten sollte.

Erstens: KI-gestützte Überwachung. Automatisierte Datenanalyse, mehr Videoüberwachung. Die Maschine sortiert, was der Mensch nicht mehr sortieren kann — oder will. Wer trainiert diese Maschine? Wer füttert sie? Wer korrigiert ihre Fehler? Die Verantwortung verschwimmt in der Wolke aus Algorithmen.

Zweitens: Präventivgewahrsam bis zu zwei Monate — bei bloßer „drohender Gefahr". Nicht Straftat, nicht Verdacht, nur Prognose. Freiheitsfoo nennt es unumwunden: „Strafen ohne Straftat". Die Freiheit des Menschen wird zum „Spielball von Prognosen". Bei Orwell gab es die „Facecrime"-Logik. Hier ist es die Algorithmus-Logik. Beide brauchen keinen Anlass, nur ein Profil.

Drittens: Elektronische Fußfesseln. Der Aufenthaltsort von Menschen wird kontrolliert, technisch, ferngängig. Die Distanz zwischen Beobachter und Beobachtetem schrumpft auf die Länge eines Signals.

Ich höre Frequenzen, die anderen zu hoch sind. Diese drei Punkte zusammengenommen ergeben kein Werkzeug, sondern ein System. Ein System, das nach dem Prinzip funktioniert: erst sammeln, dann denken, dann handeln — in dieser Reihenfolge. Wer sammelt, hat die Macht. Und wer die Macht hat, entscheidet, wer Spielball wird.

Freiheitsfoo warnt zudem vor der Schwellen-Problematik: Je weiter Überwachung automatisiert werde, desto stärker sinke die Hemmschwelle zu ihrer Nutzung — und desto unkontrollierbarer werde sie. Polizeiliche Freiheiten, so die Gruppe, seien bislang so gut wie nie zurückgenommen worden. Das könne „kein gutes Ende nehmen". Das ist keine Fantasie. Das ist Empirie aus jedem System, das ich je auf einer Bank gesehen habe.

Redaktioneller Hinweis: Wir stützen uns auf eine einzige Primärquelle — das Gutachten von Freiheitsfoo, dokumentiert bei netzpolitik.org. Querverweise zu Datenschutzbeauftragten, wissenschaftlichen Stellungnahmen oder vergleichenden Analysen anderer Bundesländer liegen uns nicht vor. Die Charakterisierung „eines der härtesten Polizeigesetze Deutschlands" stammt aus derselben Quelle; ob der Entwurf im Bundesvergleich tatsächlich die Spitze bildet, wäre redaktionell noch zu prüfen. Die Formulierung lässt Spielraum.

Was bleibt? Ein Entwurf, der modern klingt — KI, Automatisierung, Prävention — und in seiner Substanz einen Bruch mit bürgerlicher Freiheit darstellt. Der Staat, der vorausschauend eingreift, ist der Staat, der nicht mehr beweisen muss. Das ist keine neue Idee. Aber diesmal steht die Technik bereit, sie umzusetzen. Still. Leise. Auf einer Frequenz, die wir alle kennen.

Mein Büro riecht nach Lötzinn. Der Kaffee ist kalt. Die Drähte summen weiter.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 2 von 2 Behauptungen belegt
  1. ZITAT Polizeigesetz Schleswig-Holstein

    „Polizeigesetz Schleswig-Holstein“ — wörtlich im Quelltext belegt

  2. ZITAT “Direkt aus dem Roman 1984”

    „„Direkt aus dem Roman 1984““ — wörtlich im Quelltext belegt

Herangezogene Quellen

1 Quelle · 2 davon belegt · 3 externe Belege · 2 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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