Delhis 20. Juli: Gewalt dokumentiert, Strafe verweigert
Die Liste ist lang, und sie stammt nicht von Demonstranten, sondern von Amnesty International. Die Menschenrechtsorganisation bestätigt für die Proteste vom 20. Juli in Delhi den Einsatz von Schrotflinten, die Metallpellets verschießen, von Tränengaswerfern und Tränengasgranaten, von Schlagstöcken und von Stromschockern. Vier Waffengattungen gegen eine Demonstration.
Jede einzelne lässt sich erklären. Genau das ist das Problem. Eine Pelletflinte verschießt dozens kleiner Metallkugeln, die nicht zwischen Hornhaut, Luftröhre und Schulterblatt wählen. Tränengasgranaten hinterließen in früheren Einsätzen Verletzungen, die in keinem Sanitätsbericht stehen. Stromschocker pressen eine elektrische Ladung durch den Körper; bei Vorerkrankungen, am Brustkorb angelegt, kann das den plötzlichen Herztod bedeuten. Diese Geräte sind nicht für ein Gespräch gebaut. Sie unterbrechen es.
Der 20. Juli trägt einen Namen. In den Akten heißt er „Chalo Sansad", Marsch aufs Parlament. Demonstranten zogen Richtung Sitz der Souveränität. Polizei hielt sie mit dem auf, was die Liste nennt.
Ein Verfahren war zu diesem Zeitpunkt bereits eröffnet. Das Delhi High Court hatte am 8. April 2025 auf Antrag der 68-jährigen Zarnigar Fatima eine Untersuchung gegen den Additional DCP Sandeep Lamba angeordnet. Frau Fatima sagte, sie sei im Fastenmonat Ramzan aus ihrer Wohnung im Viertel Jafrabad gezerrt und über Nacht im Revier festgehalten worden. Im laufenden Verfahren gegen Lamba wurde nun die Verlängerung beantragt — nicht der Schuldspruch, nur der Wechsel des ermittelnden Offiziers. Grund: ein Video, das zeigt, wie derselbe Beamte am 20. Juli einer Demonstrantin ins Gesicht schlägt.
Das Gericht lehnte ab. Richter Girish Kathpalia wörtlich: Man könne einen Offizier nicht „in schwarz tauchen", nur weil ihn ein Clip zeige. Eine Behauptung, befangen zu sein, begründe noch keine Befangenheit. Die Demonstranten, so der Richter weiter, hätten sich dem Sitz der Souveränität genähert, „und selbst wenn übermäßige Gewalt im Spiel war, könne das nicht gegen ihn verwendet werden".
Die Logik bindet ein Verfahren über Polizeiexzesse an einen Beamten, der im Verdacht steht, Exzesse ausgeübt zu haben. Sie verlangt von der Frau, die geschlagen wurde, den Gegenbeweis.
Diese Entscheidung ist nicht das Versagen einer einzelnen Person. Sie zeigt die Mechanik eines Systems. Wenn derselbe Offizier, dessen Hand auf dem Video zu sehen ist, die Untersuchung leitet, dann verschwindet die Trennlinie zwischen Anklage und Aufklärung. Die Behörde erhält ihren Ermittler zurück. Das Verfahren wird geführt, geprüft und geschlossen — und am Ende steht niemand mehr daneben, der die Methode in Frage stellt.
Und über die Opfer? Über sie schweigt die Akte an genau der Stelle, die laut sein müsste. Amnesty führt die Waffen. Verletzungen durch Pellets — Augen, die nicht mehr sehen, Rümpfe voller Splitter. Tränengasverätzungen. Strommarken auf der Haut. Die Fälle tauchen in Krankenhäusern auf, in Anwaltskanzleien, in Gerichtssälen. Eine vollständige, öffentlich nachprüfbare Zahl der Verletzten und Getöteten vom 20. Juli liegt nicht vor. Es gibt keine zentrale Erfassung, keine Familienliste, keine Pressekonferenz, die benennt, was an jenem Tag in den Körpern der Demonstranten zurückblieb. Die Lücke ist nicht ein Versäumnis der Schreibweise. Sie ist die Aussage.
Die Tribune wird diese Zahl weiterverfolgen. Solange keine Behörde sie nennt, ist jedes Wort von Verhältnismäßigkeit ein Wort ohne Boden. Verteidigt werden kann nur, was auch gezählt wird. Der Staat verteidigt eine Linie, über die er selbst den Überblick verloren hat.
❖ Ende des Artikels ❖
