Vergewaltigung als Arbeitsunfall: Navy-Klage abgewiesen
Elsie Dominguez hat die US Merchant Marine Academy absolviert. Sie ist Mascheningenieurin, Zivilistin, angestellt beim Military Sealift Command der US Navy. Sie arbeitet auf einem Truppentransporter, der USNS Carson City. Im Dienst wird sie vergewaltigt.
Im Jahr 2023 reicht sie Zivilklage gegen die Vereinigten Staaten ein. Der Vorwurf: Die Navy habe es versäumt, sie an Bord vor sexueller Gewalt zu schützen. Am 11. August 2026 weist Richter Edward S. Kiel die Klage ab. Die Begründung: Der Fall falle nicht vor ein Zivilgericht, sondern unter die Federal Employees' Compensation Act, kurz FECA. Zuständig sei das US-Arbeitsministerium, genauer das Office of Workers' Compensation Programs. Das hatte Dominguez' Anspruch bereits am 11. März 2026 als „work-related injury" anerkannt — als arbeitsbezogene Verletzung.
Dominguez' Anwälte und die der Gegenseite formulieren es in einem gemeinsamen Schreiben einen Tag vor der Abweisung so: „Ms. Dominguez firmly disagrees." Sie widerspreche ausdrücklich. Eine Vergewaltigung als Arbeitsunfall einzustufen bedeute eine schwere Verkennung — es tue Dienstleistenden wie ihr „einen erheblichen Disservice". Dominguez verzichtet dennoch auf Berufung. Die Konsequenz, so der Brief wörtlich: „this matter may be dismissed."
Wie funktioniert das technisch?
FECA ist das Bundesgesetz, das zivile Bundesangestellte bei Arbeitsunfällen absichert. Es deckt medizinische Kosten und Lohnersatz ab. Der Mechanismus ist einfach gehalten, bürokratisch, schnell. Wer unter FECA fällt, hat per Gesetz exklusiv diesen Weg — andere Klagen sind ausgeschlossen.
Die Entscheidung Kiels stützt sich auf ein früheres Urteil des Obersten Gerichtshofs, das klargestellt habe, dass FECA für zivile Seeleute auf öffentlichen Schiffen „unequivocally" — eindeutig — das einzige verfügbare Rechtsmittel sei. Kiel wendet diesen Präzedenzfall an. Dominguez fällt damit durch das gleiche Sieb wie jeder andere Arbeitsunfall auf einem Marineschiff.
Sexuelle Gewalt am Arbeitsplatz kann unter bestimmten Bedingungen Gegenstand einer Arbeiterunfallklage sein. Eine New Yorker Kanzlei etwa formuliert es so: Arbeitgeber können haftbar werden, wenn ein Vorgesetzter oder Kollege die Tat beging und der Arbeitgeber vom Risiko wusste — etwa durch frühere Vorfälle — aber keinen Schutz bot.
Was Dominguez schildert, geht über das hinaus. Sie berichtet, wie sie über Monate mit dem mutmaßlichen Täter auf demselben Schiff ausharren musste. Sie sicherte ihre Tür mit einem Stuhl unter der Klinke, bis schließlich ein Schloss eingebaut wurde. Es geht nicht um einen einmaligen Unfall, sondern um eine Kette von Versäumnissen an Bord. Die Klassifizierung als Arbeitsunfall behandelt die Tat wie eine Verstauchung am Dock: ein unerwünschtes Ereignis im Rahmen der Berufsausübung, abrechenbar über die Standard-Prozedur. Was dabei verloren geht, ist die spezifische Schwere sexualisierter Gewalt — und die institutionelle Verantwortung der Navy für die Bedingungen auf dem Schiff.
Snopes hat den Vorgang überprüft und als zutreffend bewertet. Die Abweisung ist durch Gerichtsdokumente belegt. Die Einstufung durch das Office of Workers' Compensation Programs ist durch das gemeinsame Anwaltsschreiben dokumentiert. Das Arbeitsministerium verwies Snopes für weitergehende Dokumentation auf eine FOIA-Anfrage. Die Fakten stehen. Was fehlt, sind die Akten.
Der Ausgang ist nicht spektakulär. Dominguez hat eine Entschädigung über FECA erhalten können. Ob das ausreicht, steht nicht zur Debatte. Die Frage, die offen bleibt, ist, ob das System so funktionieren soll — oder ob die Lücke, die zivile Seeleute auf öffentlichen Schiffen ausschließlich in das Arbeitsunfallsystem zwingt, eine bewusste Architektur ist.
Die Drähte summen. Die Übersetzung lautet: Eine Vergewaltigung wurde nicht geprüft und verworfen, sondern durch ein Verwaltungsverfahren geschluckt. Zuständig ist die Behörde, die für Arbeitsunfälle zuständig ist — nicht für Straftaten.
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