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6. September 2026

Dossier · Digitales & Überwachung

Erpressung am Flughafen, Blockade im Saal — wenn das System stottert

6. September 2026 — — Ada Voss, auf Sendung

Lötkolben aus, Kaffeetasse kalt, Antenne auf Empfang. Manchmal reichen zwei Verfahren aus unterschiedlichen Sälen, um dieselbe Störung zu hören. Hier eine Grammy-Gewinnerin, die per Klage sagt: Ich werde mit Drogen erpresst. Dort ein laufender Strafprozess, in dem eine einzelne Geschworene das Urteil blockiert.

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Farnborough, Juli 2025. Die britische Grenzpolizei zieht am Flughafen den Koffer von Keren Urinov heraus, damals als Tour-Managerin für Alanis Morissette im Einsatz. Im Gepäck: Marihuana und Xylazin, ein nicht-opioides Beruhigungsmittel aus der Tiermedizin. Urinov legt den Beamten eine israelische Lizenz für medizinisches Marihuana vor, die Tasche wird zurückgegeben, die Reise geht weiter. Am folgenden Tag, beim Rückflug nach Großbritannien, wird Urinov erneut befragt. Sie bestätigt: Die Tasche gehört mir.

So weit der Polizeibericht. Was dann passiert, steht in einer am Dienstag in Los Angeles eingereichten Klageschrift.

Morissette wirft Urinov vor, eine "calculated blackmail campaign" orchestriert zu haben. Urinov habe gedroht, sie bei den britischen Behörden des Drogenhandels zu bezichtigen. Im Gegenzug für ihr Schweigen habe Urinov eine Festanstellung als Tour-Direktorin über fünfzehn Jahre verlangt, samt Direktorengehalt, jährlichen Erhöhungen und Boni. Dazu kam die Forderung, einen Einwanderungsanwalt für Urinov zu engagieren. Lehnt Morissette ab, droht Urinov laut Klage mit einer "patently frivolous lawsuit" im Vereinigten Königreich.

Morissette zieht nicht mit. Sie klagt auf zivile Erpressung, Betrug und fahrlässige Falschdarstellung, fordert einen Geschworenenprozess, mehr als fünfundsiebzigtausend Dollar Schadensersatz plus Strafschadensersatz. Sie schreibt in den Dokumenten, sie werde sich nicht "unter der Pistole" in ein fünfzehnjähriges Arbeitsverhältnis zwingen lassen. Die Klage ist eingereicht.

Übrigens, weil es in den Akten steht: Die Drogen hat Urinov bei zwei Befragungen selbst als ihr Eigentum benannt. Das ist die belastbare Faktenlage. Was bleibt, ist eine schriftliche Anklage, die den Vorwurf der Erpressung dokumentiert, und eine Sängerin, die den Weg vor ein US-Gericht wählt, statt sich in Großbritannien auf eine Gegenklage einzulassen.

Zweiter Vorgang, anderer Saal, gleiche Frequenz.

Im Verfahren gegen Lindsay Clancy, das gerade läuft, sagt die Verteidigung: Eine Geschworene hört nicht auf das Gesetz. Die Person blockiert das Urteil, der Prozess steht. Ein einziges Mitglied der Jury hält das Gremium fest, die Beweisaufnahme dreht sich im Kreis. Nach Darstellung der Verteidigung hat das Verfahren einen Punkt erreicht, an dem es ohne diese eine Person nicht weitergeht.

Hinzu kommt ein Detail, das in den Akten auftaucht und für Spekulation sorgt: ein Aufkleber auf Clancys Rollstuhl. Was genau darauf abgebildet ist, darüber wird gerätselt — fest steht nur, dass die Frage selbst zum Gegenstand des Verfahrens wird. In einem Prozess, in dem jedes Wort gewogen wird, sind solche Beifügungen kein Schmuckwerk.

Was beide Fälle verbindet, ist nicht die Person, sondern die Mechanik. Auf der einen Seite eine Drohung mit ausländischen Ermittlungsbehörden, die ein Opfer zur Unterschrift zwingen soll. Auf der anderen Seite ein Geschworenenstreit, der ein Strafverfahren an einer einzelnen Person aufhängt.

In beiden Fällen läuft die Maschine. Bezahlt wird am Ende, wer keinen Anwalt hat, der fünfzehn Jahre Forderungen abwehrt, oder wer nicht weiß, wie man eine blockierte Jury austauscht.

Die Drähte summen weiter. Und am anderen Ende hört jemand zu, der nicht schlafen soll.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 1 von 1 Behauptung belegt
  1. ZITAT one juror ‘refuses to listen to the law’

    im Titel der Quelle gefunden

Herangezogene Quellen

  • 4 weitere Quellen waren beim Schreiben nicht abrufbar

5 Quellen · 1 davon belegt · 4 externe Belege · 1 prüfbare Behauptung

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