ille filmt mit — Hamburg zerpflückt Metas unsichtbare Augen
Sieht aus wie eine Sonnenbrille. Ist aber eine Kamera. Und das Signal, dass sie gerade aufnimmt, sieht man kaum.
Die Hamburger Datenschutzbehörde hat das Modell Ray-Ban Meta Wayfarer (Gen 1) auseinandergenommen — technisch wie juristisch, mit einem Team aus den Bereichen Soziale Netzwerke, technischer Datenschutz und KI-Recht. Das Ergebnis ist ein Urteil, das Marketingsprüche in Rauch auflöst: Die Aufnahmeleuchte, jene kleine LED, die Foto und Video anzeigen soll, sei „nur eingeschränkt wahrnehmbar". Das ist Juristensprache für: Man sieht sie oft nicht.
Was bedeutet das auf der Straße? Wer mit dieser Brille durch die Stadt läuft, eine Kneipe betritt, im Stadion steht oder in der U-Bahn sitzt, kann filmen, ohne dass die Menschen um ihn herum es bemerken. Und weil sie es nicht bemerken, können sie auch keine Einwilligung geben. Genau hier liegt das Problem: Die informierte Einwilligung, die das Datenschutzrecht verlangt, kann in der Realität gar nicht eingeholt werden, weil die nötige Transparenz fehlt.
Die Hamburger Behörde zieht daraus eine klare Linie. Aufnahmen von Personen außerhalb des engsten Freundes- und Familienkreises seien „datenschutzrechtlich bis auf seltene Konstellationen des berechtigten Interesses nicht zulässig". Auf gut Deutsch: Lasst die Dinger vom Markt.
Hamburg positioniert sich damit gegen die Bundesnetzagentur, die bisher fand, das LED-Licht sei „klar erkennbar" und die Brillen deshalb dulden wollte. Ob das in der Praxis jemand nachprüft, steht auf einem anderen Blatt Papier. Fakt ist: Zwei Behörden, zwei Lesarten — und das Gerät bleibt im Handel.
Rechtlich wäre der Hebel vorhanden. Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz verbietet „Telekommunikationsanlagen", die sich als Alltagsgegenstand tarnen und für heimliche Aufnahmen geeignet sind. 2017 hat die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage bereits die smarte Puppe Cayla aus dem Verkehr gezogen und als Überwachungsanlage eingestuft. Die Brille ist die erwachsene Schwester der Puppe — nur getarnt als Modeaccessoire.
Die Hamburger Prüfung geht noch weiter. Eine LED allein genüge nicht, schreiben die Datenschützer:innen, um Betroffene hinreichend über die Datenverarbeitung zu informieren. Wer filmt, müsse zusätzlich Piktogramme einsetzen oder die Menschen ansprechen. Im Café, im Stadion, in der U-Bahn wird das nicht passieren. Es ist auch nicht dafür konstruiert, dass es passiert.
Hinzu kommt ein weiterer Befund, der im veröffentlichten Auszug nur angerissen wird: Es fehle regelmäßig an einer Rechtsgrundlage für das Training der Künstlichen Intelligenz mit den aufgezeichneten Daten. Was die Brille sieht, fließt in Datenpipelines — Gesichter, Räume, Sprachfetzen. Wer mit diesen Aufnahmen welches Modell trainiert, bleibt im Dunkeln.
Die alte Frage stellt sich auch hier: Wer kontrolliert das Gerät? Der Träger. Wer profitiert? Ein Konzern, der gerade in mehreren Jurisdiktionen unter Druck steht. Wer zahlt den Preis? Jeder, der zufällig im Blickfeld steht und nicht ahnt, dass er gerade Material wird.
Hinweis der Redaktion: Diese Meldung stützt sich auf eine Einzelquelle (netzpolitik.org, 10. September 2026). Bis eine unabhängige Bestätigung der technischen Befunde und der Behördenposition vorliegt, bitten wir unsere Leserinnen und Leser um Vorsicht bei der Bewertung.
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