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Terminal Tribune

11. September 2026

Dossier · Digitales & Überwachung

Main Justice stoppt ICE-Schussanklage – trotz „stärkster Einwände" des Bundesanwalts

11. September 2026 — — Ada Voss, auf Sendung

Die Drähte summen. Diesmal nicht Morse, sondern E-Mail. Aber das Prinzip ist dasselbe: Wer sendet, wer schweigt, wer fängt das Signal ab. Was die Terminal Tribune aus einer an die Anwälte der Opfer gerichteten Nachricht rekonstruieren kann, liest sich wie ein internes Geständnis im Justizpalast.

KI-generierte Illustration zum Beitrag

Bundesanwalt Matthew Evans, zuständiger Assistant U.S. Attorney in Minnesota für den Fall des ICE-Schützen Christian Castro, hat gegenüber den Anwälten des venezolanischen Einwanderers Julio Cesar Sosa-Celis und weiterer Opfer unmissverständlich klargestellt: Die Anklage gegen den 52-jährigen Castro wird sich auf Falschaussagen beschränken. Nicht auf den Schuss selbst. Nicht auf die Verletzung. Nur auf das, was Castro anschließend darüber aussagte.

Evans schrieb in einer E-Mail, die ProPublica vorliegt, wörtlich: „This is being directed by the Main Justice and the US Attorney. I objected in the strongest possible terms and fought it as hard as I could. It wasn't enough." Auf Deutsch: Die Entscheidung kommt aus dem Justizministerium in Washington. Er habe auf das Schärfste widersprochen und so hart gekämpft, wie er konnte. Es reichte nicht.

Zum Vorgang: Castro schoss dem Venezolaner Sosa-Celis im Januar dieses Jahres in Minneapolis ins Bein. Die Operation fand im Rahmen von „Operation Metro Surge" statt, der Einwanderungsoffensive der Trump-Regierung, die Tausende Bundesbeamte in den Bundesstaat Minnesota entsandte. Der Vorfall war einer von drei Schusswaffeneinsätzen durch Einwanderungsbeamte in der Stadt; zwei davon endeten tödlich.

Die Bundesanwälte in Minnesota hatten Anklage wegen „deprivation of rights under color of law" vorbereitet – dem Entzug von Rechten unter Ausübung amtlicher Gewalt. Es ist derselbe Tatbestand, der auch gegen die Polizeibeamten im Fall George Floyd erhoben wurde. Das Strafmaß kann empfindlich ausfallen. Stattdessen soll Castro nun voraussichtlich nur wegen Falschaussagen angeklagt werden, so Evans' Mitteilung. Die Anklage soll in Kürze erhoben werden, möglicherweise unter Verschluss. Bei einer Verurteilung fiele das Strafmaß deutlich geringer aus.

Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte gegenüber ProPublica, zivilrechtliche Anklagen erforderten die Abstimmung mit der Zivilrechtsabteilung in Washington. Jede Anklageentscheidung sei „collaborative and deliberative and adhere to the facts and law of that specific case and controversy". Die Behörde habe „noch keine Schlussfolgerung in dieser Angelegenheit erreicht und niemals einen Untersuchungsprozess und die gründliche Überprüfung aller Beweise überstürzt".

Das ist die offizielle Lesart. Sie sagt: Abstimmung, Verfahren, Sorgfalt. Sie sagt nicht: warum die schwerere Anklage fallen gelassen wurde, gegen den ausdrücklich erklärten Willen des zuständigen Bundesanwalts vor Ort.

Bemerkenswert ist Evans' Wortwahl. „Strongest possible terms" – das ist keine Floskel aus dem Handbuch der Staatsanwaltschaft. Das ist die Form, in der ein Untergebener einem Vorgesetzten mitteilt, dass er die Entscheidung für falsch hält. Wer so schreibt, hat gekämpft. Wer so schreibt und verliert, weiß, dass er verlieren wird.

Dass Evans überhaupt so geschrieben hat, ist ungewöhnlich. In internen Verfahren ist diese E-Mail ein Beleg. Sie ist die Spur, die der Apparat normalerweise verwischt. Hier steht sie schwarz auf weiß. Die Anwälte der Opfer haben sie. ProPublica hat sie gelesen. Damit ist sie öffentlich.

Hintergrund: Unter der Trump-Regierung ist die Zivilrechtsabteilung des Justizministeriums ausgedünnt worden. Biden-zeitliche Aufsicht über Polizeibehörden wurde teilweise eingestellt. Die Entscheidung im Fall Castro dürfte die Sorge verstärken, dass das Ministerium stärker der politischen Agenda des Präsidenten dient als der Durchsetzung des Rechts. Eine frühere ProPublica-Analyse hatte ergeben, dass die Trump-Regierung in nahezu allen Fällen, in denen Einwanderungsbeamte Menschen erschossen, eine Aufklärung blockierte oder verzögerte.

Evans und ein Sprecher der US-Anwaltschaft in Minnesota lehnten Stellungnahmen ab. Ein Anwalt für Sosa-Celis reagierte nicht auf Anrufe. Castro, gegen den in Minnesota ein Haftbefehl vorliegt, konnte nicht erreicht werden.

Was bleibt: Eine E-Mail, die ausspricht, was interne Akten sonst verschweigen. Ein Bundesanwalt, der kämpft und verliert. Eine schwere Anklage, die fällt – ersetzt durch eine mildere. Die offene Frage, die sich durch den gesamten Vorgang zieht, lautet: Was genau waren Evans' Einwände? Welche Beweise sprachen für die schwerere Anklage? Welche Argumente aus Washington setzten sich am Ende durch? Diese Antworten stehen in der E-Mail. Sie stehen in den Akten der Zivilrechtsabteilung. Sie stehen bislang nicht in der Pressemitteilung des Ministeriums.

Ada Voss, Terminal Tribune

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 3 von 3 Behauptungen belegt
  1. ZITAT The Trump DOJ blocked a serious ICE shooting charge.

    „Over the “strongest possible” objections from the federal prosecutor handling the case, leaders at the Department of Justice in Washington, D.C., quashed plans to bring civil rights charges against an Immigration and Customs Enforcement agent accused of shooting a Venezuelan immigrant“ — wörtlich im Quelltext belegt

  2. ZITAT The blockage was due to objections raised by a federal prosecutor.

    „Over the “strongest possible” objections from the federal prosecutor handling the case“ — wörtlich im Quelltext belegt

  3. ZITAT objections were described as 'strongest possible'.

    „Over the “strongest possible” objections from the federal prosecutor handling the case“ — wörtlich im Quelltext belegt

1 Quelle · 3 davon belegt · 0 externe Belege · 3 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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