ANLASSLOS INS VISIER – GFF KLAGT GEGEN BERLINER TRANSPARENT-FOTOGRAFIE
Die Kamera klickt. Kein Auslöser mehr, kein Film, kein Knipsen. Heute sind es Sensoren, Datenbanken, automatisierte Erkennung – doch das Prinzip ist dasselbe wie anno 1937 in meinem alten Telegraphensaal: Wer ein Wort sagt, das dem Staat nicht passt, landet im Archiv. Nur heißt das Archiv heute anders.
Diesmal geht es um ein Transparent mit der Aufschrift „Abtreibung legalisieren". Trägerin: eine Demonstrantin in Berlin. Datum: der 20. September 2025. Anlass für die Polizei, die Kamera zu zücken: keiner.
Bevor jemand einwendet, es sei doch nur ein Foto gewesen – hier ist, was geschah, und hier ist, warum es jetzt vor Gericht steht.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, kurz GFF, hat am 17. September 2026 vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht. Klägerin ist jene Demonstrantin vom September vergangenen Jahres. Auf einer Demonstration trug sie das Plakat mit der Forderung nach Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Beamte der Berliner Polizei fotografierten sie – gezielt, mit Blick auf Transparent und Person dahinter.
Auf Nachfrage, so schildert es die GFF, habe ein Polizist erklärt, die Beamt:innen seien intern angewiesen worden, sämtliche Plakate und Transparente mit politischen Botschaften zu fotografieren. Die Anweisung unterscheide nicht danach, ob ein Verdacht auf eine Straftat bestehe oder nicht. Es gehe um die Botschaft, nicht um die Tat.
Was wie ein Einzelfall klingt, ist Methode. Die GFF will gerichtlich feststellen lassen, dass die Polizei solche Fotografien nicht ohne konkreten Anlass anfertigen darf – nicht ohne Straftatverdacht, nicht ohne konkrete Gefahr. Das Argument: Wer fürchtet, bei jeder Demonstration in eine polizeiliche Datenbank aufgenommen zu werden, geht entweder gar nicht mehr hin oder lässt das Transparent zu Hause. Das ist der sogenannte Chilling Effect – der Abkühlungseffekt, der ein Grundrecht von innen aushöhlt, ohne dass je ein Richter den Schlagstock heben muss.
Es ist die alte Frage in neuer Hardware. Wer kontrolliert die Linse? Wer füllt die Datenbank? Wer legt fest, ab wann ein Gesicht oder ein Schild mit einer losen Schrift darauf „relevant" wird? Die Antwort, die Klägerin und GFF in den Akten lesen, lautet bisher: niemand – oder schlimmer, die Polizei allein.
Die Berliner Polizei hat, soweit aus der Klageschrift hervorgeht, bislang keine erkennbare Rechtsgrundlage benannt, die das anlasslose, systematische Fotografieren politischer Meinungsäußerungen auf Demonstrationen deckt. Das Versammlungsrecht, das Grundgesetz, das allgemeine Persönlichkeitsrecht – sie alle sprechen eine andere Sprache als die Kameraliste.
Luise Bublitz, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF, bringt es auf den Punkt: „Protest und das Zeigen von Transparenten ist eine zulässige Ausübung von Versammlungsfreiheit – und ein wesentlicher Baustein unserer Demokratie. Wo keine Gefahr und kein Straftatverdacht besteht, sollte auch niemand von der Polizei fotografiert und damit eingeschüchtert werden."
Die Klage steht nicht allein. In den letzten Monaten häuften sich Berichte, nach denen Transparent-Träger:innen ins Visier gerieten – ob junge Menschen gegen die Wehrpflicht in München oder Schülerinnen mit selbst gebastelten Plakaten in anderen Städten. Die Bühne wechselt, die Linse bleibt.
Was jetzt vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt wird, ist keine Petitesse. Es ist die Frage, ob der Staat eine Versammlung mit der Kamera kartografieren darf, nur weil dort gesprochen wird. Ob ein Plakat ein Verdacht ist. Ob Meinung zum Delikt wird, sobald sie auf Stoff gedruckt ist.
Das Urteil steht aus. Bis dahin bleibt: ein Foto in einer Datenbank, eine Klage auf dem Tisch, und eine Frau, die ein Transparent trug und dafür abgelichtet wurde – nicht weil sie etwas getan hat, sondern weil sie etwas gesagt hat.
Ada Voss hört mit. Die Drähte summen weiter.
❖ Ende des Artikels ❖
