Meta-Überwachungsbrille unter Beschuss: Hamburg zieht die Notbremse
Draht nach Hamburg glüht. Die dortige Datenschutzbehörde hat Metas „Ray-Ban Meta Wayfarer (Gen 1)" unter die Lupe genommen – und liefert ein Urteil, das jedem, der sein Gesicht noch auf der Straße zeigen will, die Sprache verschlagen dürfte.
Die Aufnahmeleuchte der Brille sei „nur eingeschränkt wahrnehmbar". Das ist Beamtendeutsch für: Du merkst nicht, wenn du gefilmt wirst. Wer in Hamburg auf der Reeperbahn steht, im Schanzenviertel flaniert oder am Hauptbahnhof wartet, könnte längst auf einer Speicherkarte landen, ohne es zu wissen. Eine Kamera, versteckt in einem Gestell, das aussieht wie das, was seit hundert Jahren auf jeder Nase sitzt.
Ein interdisziplinäres Team aus den Bereichen Soziale Netzwerke, Technischer Datenschutz und Rechtsfragen zu KI-Anwendungen hat das Modell technisch und datenschutzrechtlich geprüft. Das Ergebnis: Die Aufnahme von Personen, die nicht zum engen Freundes- und Familienkreis gehören, ist datenschutzrechtlich „bis auf seltene Konstellationen des berechtigten Interesses nicht zulässig". Der Grund: Eine informierte Einwilligung kann in der Realität gar nicht eingeholt werden – weil niemand sieht, dass gefilmt wird. Niemand wird gefragt. Niemand kann widersprechen.
Wieder einmal steht die kleine LED-Leuchte im Zentrum. Hamburg stellt sich mit diesem Befund quer gegen die Bundesnetzagentur, die die Brillen nicht verbieten will – das Licht sei angeblich klar erkennbar. Die Hamburger kontern: Das Aufleuchten hängt von Entfernung, Blickwinkel und Lichtverhältnissen ab. In der Praxis: zu schwach, zu klein, zu leicht zu übersehen. Wer im grellen Sonnenlicht steht oder wer nur flüchtig hinschaut, hat schon verloren.
Dabei hätte die BNetzA durchaus die Macht, solche Geräte aus dem Verkehr zu ziehen. Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz verbietet „Telekommunikationsanlagen", die sich als Alltagsgegenstände tarnen und für heimliche Aufnahmen geeignet sind. 2017 hat die Behörde das bereits getan – bei der smarten Puppe Cayla. Die saarländische Aufsicht erklärte das Spielzeug zur Überwachungsanlage und verbot es. Die Frage steht im Raum: Kann dasselbe jetzt den Meta-Brillen blühen?
Die Hamburger Untersuchung geht noch weiter. Die LED allein genüge nicht, um Betroffene hinreichend über die Datenverarbeitung zu informieren. Es bräuchte zusätzliche Maßnahmen – Piktogramme, mündliche Ansprache durch die Nutzenden. Man stelle sich das vor: Jeder Brillenträger müsste im Café, in der U-Bahn, im Schwimmbad aktiv ansagen, dass er jetzt filmt. Das wird nicht passieren. Niemand wird das tun. Die Brille ist als unauffälliges Accessoire designt – genau darin liegt ihr Wert für den Träger, genau darin liegt die Gefahr für alle anderen.
Ein weiterer Kritikpunkt der Behörde: Es fehle „regelmäßig" an einer Rechtsgrundlage für das KI-Training durch die Brillen. Welche Gesichter landen in welchen Modellen? Für welche Zwecke? Trainiert Meta damit seine eigenen Systeme – womöglich auch zur Gesichtserkennung? Darüber schweigt sich der uns vorliegende Bericht an dieser Stelle aus.
Und genau hier wird es für mich als Reporterin interessant – und beunruhigend. Denn das ist der Kern unserer Recherche: Wir haben einen Ausgangspunkt. Den Bericht von netzpolitik.org, den ich gerade auf meinem Schreibtisch liegen habe. Correctiv, Heise und BornCity bestätigen die Grundaussage aus Hamburg. Drei weitere Quellen, die im Gleichtakt warnen. Aber: Ich habe das Original-PDF der Hamburger Untersuchung noch nicht selbst in der Hand. Bevor ich die nächste Zeile schreibe, werde ich es mir beschaffen, Seite für Seite durcharbeiten und gegenprüfen. Denn eines gilt in diesem Geschäft: Eine Quelle ist keine Quelle. Eine bestätigte Quelle ist der Anfang von Recherche.
Die offenen Fragen, die dieser Artikel bewusst nicht zukleistert: Welche konkreten Risiken benennt die Hamburger Behörde im Detail beim KI-Training – jenseits des Fehlens einer Rechtsgrundlage? Welche Datenflüsse sind bereits technisch belegt, welche nur zu vermuten? Welche anderen europäischen Aufsichtsbehörden werden Hamburg folgen – und welche werden kuschen? Und vor allem: Was passiert mit den abertausend Brillen, die längst verkauft wurden und in deutschen Großstädten auf Nasen sitzen?
Mein Büro riecht nach Lötzinn und kaltem Kaffee. Die Drähte summen. Und sie sagen mir: Diese Geschichte ist noch lange nicht zu Ende erzählt. Hamburg hat den ersten Stein ins Wasser geworfen. Die Wellen, die jetzt kommen, werden größer.
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