DRÄHTE IN KALIFORNIEN: DER STAAT WILL DIE LIEBESDATEN
Sacramento, späte Schicht. Eine Quelle aus dem Justizausschuss des kalifornischen Senats hat mir heute Nacht einen Entwurf zugespielt, der noch nicht öffentlich ist. Ein einziges Dokument, ein einziger Kontakt. Das ist zu wenig für mehr als eine erste Bestandsaufnahme — aber es ist zu viel, um es liegen zu lassen.
Der Entwurf sieht vor, dass Anbieter von Dating-Anwendungen den kalifornischen Strafverfolgungsbehörden auf Anfrage Zugang zu Nutzungsdaten gewähren müssen. Was genau unter diesen Daten zu verstehen ist, bleibt in der mir vorliegenden Fassung unscharf. Standortverlauf, Nachrichtenverlauf, Profilangaben, Match-Listen — alles denkbar, nichts bestätigt. Ich habe den Ausschuss um Stellungnahme gebeten. Bis Redaktionsschluss: keine Antwort.
Die Begründung, die meine Quelle aus dem Begleitschreiben zitiert, folgt dem üblichen Muster: Schutz der Bevölkerung, Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und Menschenhandel, Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer. Wer in Kalifornien in den letzten Jahren Gesetze zur erweiterten Überwachung beobachtet hat, kennt die Formulierungen. Sie wiederholen sich mit bemerkenswerter Beständigkeit.
Was mich an diesem Entwurf stutzig macht, ist nicht die Begründung, sondern das Instrument. Dating-Apps sind keine Telefonnetze, keine Funkmasten, keine E-Mail-Server. Sie sammeln intime Verhaltensmuster: wen ich treffen will, wie oft, zu welchen Tageszeiten, mit welchen Worten, nach welchen Körpern ich suche. Das ist kein Bewegungsprofil, das ist ein Seismograph der Seele. Wenn der Staat darauf zugreifen darf, greift er nicht mehr nur in die Kommunikation ein, sondern in das Begehren.
Ich bin Telegraphistin gewesen. Damals haben wir gehört, wer mit wem sprach — Verbindungsdaten, Länge, Richtung. Das war schon ein Eingriff. Aber der Inhalt blieb dem Briefträger. Heute ist der Briefträger eine App, und der Staat will den Umschlag nicht nur öffnen, sondern das Parfum riechen.
Die Verifikationslage ist prekär. Ich habe eine Quelle, kein zweites Dokument, keine Bestätigung aus dem Büro des Gouverneurs. Eine Pressemitteilung des Justizausschusses liegt nicht vor. Wer den Entwurf in dieser Form tatsächlich lesen will, muss mir vertrauen — und das sollte niemand tun, der nicht zuvor geprüft hat, was ich geprüft habe. Ich nenne keine Namen. Ich zitiere keine Personen. Ich sage nur: Es gibt ein Papier, das diesen Weg geht.
Meine Quelle berichtet weiter, dass der Entwurf in den kommenden Wochen in den Ausschuss eingebracht werden soll. Ob er Mehrheiten findet, ist offen. Die Stimmung in Sacramento ist, so heißt es, gespalten — aber Stimmungsmeldungen aus Hauptstädten sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.
Was bleibt, ist die Frage, die dieser Entwurf aufwirft, auch wenn er scheitert: Wenn Kalifornien — der Bundesstaat, der seit Jahren den schärfsten Datenschutz in den Vereinigten Staaten pflegt — eine solche Tür öffnet, wer legt fest, wie weit sie aufgeht? Welche Schwelle gilt künftig für andere Anwendungen? Welche Behörde folgt, wenn die erste einmal Zugang hat?
Diese Fragen lasse ich offen. Ich habe keine bestätigten Fakten, auf denen ich eine Antwort bauen könnte. Ich habe nur die Erfahrung aus zehn Jahren auf den Drähten: Wo ein Zugriff erst einmal rechtlich verankert ist, wird er erweitert, nicht zurückgenommen. Aber Erfahrung ist kein Beleg. Wer aus Sacramento mehr weiß als ich — die Leitung steht. Ich höre zu.
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