Flagge statt Foto: Kaliforniens Dating-Gesetz wirft Fragen auf
Die Drähte summen. Aus Sacramento kommt ein Signal, und es klingt erst nach Schutz, bevor es nach Akte klingt.
Ein Gesetzentwurf im kalifornischen Senat will Online-Dating-Dienste dazu verpflichten, Strafregisterabfragen für ihre Nutzer in Kalifornien durchzuführen. Wer als registrierter Sexualstraftäter geführt wird oder wegen eines Gewaltverbrechens, häuslicher Gewalt, einer Körperverletzung oder eines Hassverbrechens verurteilt wurde, dessen Profil soll eine „Markierung" tragen — sichtbar für alle anderen. Vergangene Woche hat der Ausschuss für öffentliche Sicherheit im Staatssenat den Entwurf durchgewunken. Vier demokratische Abgeordnete stimmten dafür, zwei dagegen.
Die Autorin, Senatorin Caroline Menjivar, Demokratin aus Van Nuys, begründet den Vorstoß mit einer Erhebung von Columbia Journalism Investigations aus dem Jahr 2019: Mehr als ein Drittel der befragten Frauen gaben an, von jemandem sexuell angegriffen oder vergewaltigt worden zu sein, den sie über eine Dating-App kennengelernt hatten. Menjivar verwies zudem auf einen Fall, bei dem eine Frau im vergangenen Jahr nach einem über eine Dating-App arrangierten Treffen getötet und ihre Leiche angezündet wurde. Die Plattformen, so Menjivar, böten „kein ausreichendes Maß an Sicherheit".
Eine frühere Untersuchung von The Markup und CalMatters hatte gezeigt, dass Nutzer, denen sexuelle Gewalt vorgeworfen wurde, trotz Meldungen durch Opfer auf den Apps bleiben konnten.
Soweit die Schutzbehauptung. Jetzt die Technik.
Denn was hier verlangt wird, ist kein harmloser Filter. Um falsche Zuordnungen zu vermeiden, müssten die Plattformen erhebliche Mengen personenbezogener Daten erheben — Name, Geburtsdatum, biometrische Merkmale, wahrscheinlich Ausweisnummern. Jose Torres, stellvertretender Geschäftsführer der Branchenvereinigung TechNet, nannte das eine „Markierung wie ein scharlachroter Buchstabe". Es sei ein Feature, kein Bug im Vorschlag, heißt es aus dem Umfeld des Ausschusses. Torres sieht darin das eigentliche Problem: Eine Industrie, die bisher mit vagen Identitätsprüfungen arbeitet, soll plötzlich justizielle Register abfragen, abgleichen und dauerhaft sichtbar machen.
Wer kontrolliert diese Daten? Wer speichert sie, wer greift darauf zu, was geschieht bei Fehlabgleichen? Torres hat keine Antworten mitgeliefert. Die Plattformen auch nicht.
Bemerkenswert ist die Gegenstimme aus den eigenen Reihen. Senator Scott Wiener, Demokrat aus San Francisco, lehnte den Entwurf ab — gemeinsam mit dem Republikaner Kelly Seyarto aus Murrieta. Wiener warnte vor „erheblichen unbeabsichtigten Folgen für die Privatsphäre der Menschen". Eine seltene Rebellion eines Demokraten gegen ein Sicherheitsversprechen der eigenen Fraktion. Die Stimmen reichten nicht.
Menjivar kündigte an, den Entwurf vor der nächsten Lesung zu überarbeiten. Die Kategorien der Straftaten und die praktische Umsetzung sollen angepasst werden. Am 20. April geht das Ganze in den Datenschutzausschuss. Was dort auf den Tisch kommt, ist noch offen. Es werde, so Menjivar, „ein deutlich anderer Gesetzentwurf" sein.
Damit ist der entscheidende Satz dieser Meldung der vorletzte: Ein Gesetz, das sich als Schutzmaßnahme versteht, hat seine endgültige Fassung noch nicht erreicht. Was heute beschlossen wurde, ist ein Arbeitsentwurf, kein Urteil.
Ich bin Ada Voss, und ich übersetze. Aber manchmal übersetzt sich eine Nachricht nicht in Klarheit, sondern in eine Liste offener Fragen. Hier ist sie:
Wer haftet, wenn die Strafregisterabfrage einen Unschuldigen markiert? Wer entscheidet, welche Vergehen schwer genug wiegen, um auf einem Dating-Profil zu erscheinen — und welche verjähren? Was passiert mit den gesammelten Identitätsdaten, wenn das Gesetz scheitert oder verfassungsgemäß gekippt wird? Und die Frage, die in jedem Funkraum gestellt wird: Wann hört Schutz auf, und wo fängt Registrierung an?
Kalifornien testet hier eine Grenze. Dating-Plattformen sind keine Waffenhändler und keine Arbeitgeber. Sie sind private Räume mit Millionen Nutzern, in denen ein „Du darfst nicht" plötzlich in öffentliche Sichtbarkeit verwandelt wird. Das ist kein kleiner Eingriff. Das ist die Architektur einer Vorstrafe, sichtbar gemacht für ein Date.
Mein Büro riecht nach Lötzinn. Mein Kaffee ist kalt. Und der Entwurf trägt die Nummer, die ich noch nicht habe — bis der Datenschutzausschuss tagt. Dann sehen wir weiter.
— Ada Voss, Terminal Tribune
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