GEHEIMDIENSTREFORM: WEM GEHÖRT NOCH DAS SCHWEIGEN?
Berlin, Drähte summen. Ein Gesetz geht durch den Bundestag, und ich sage Ihnen: Es geht Sie an. Nicht die angebliche Russland-Agentin im Keller, nicht der verdeckte Kämpfer aus dem Ausland. Sie. Mich. Den Hausarzt um die Ecke. Die Frau, die am Samstag auf die Straße geht. Jeden, der abends noch eine E-Mail schreibt.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU ratterte vergangene Woche im Bundestag die Bedrohungen herunter, als würde sein Manuskript Schießpulver brauchen. Terrorismus, Extremismus, Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, hybride Anschläge, Destabilisierung. Und immer wieder, wie ein eingebranntes Mantra: fremde Mächte. Dreimal hat er es gesagt zwischen seinen Sätzen. Wer eine Formel dreimal wiederholt, will keine Antwort. Er will Zustimmung. Er will Glauben.
Kanzleramtsministerin Nina Warken nennt das Vorhaben, man höre und staune, die „größte Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste in der Geschichte unseres Landes". Geschichte. Das steht im Protokoll. Und trotzdem: Wir wissen nicht genau, was in diesem Entwurf steht. Wir wissen nicht, welche Türen er öffnet. Wir wissen nur, dass er gerade durchs Haus getragen wird, während die Nachbarn schon schlafen.
Ich bin Technikerin. Ich war Telegraphistin, dann Funkerin, dann Radar. Ich höre Frequenzen, die anderen zu hoch sind. Ich sage Ihnen, was ich höre:
Der Entwurf für das neue BND-Gesetz streicht die Ärzteschaft aus dem Paragrafen zum Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen. Übersetzung: Was Sie Ihrem Arzt erzählen — Ihren Stuhlgang, Ihre ungesunden Angewohnheiten, Ihre sexuellen Sorgen, Ihre Ängste — ist nicht mehr absolut geschützt. Eine Behörde soll künftig abwägen. Aufklärungsinteresse gegen Vertraulichkeitsinteresse. So steht es im Entwurf für das Bundesverfassungsschutzgesetz. Ein Beamter mit Aktenmappe entscheidet, ob Ihr intimstes Geheimnis noch zählt.
Carsten Dochow, Leiter der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer, sagt es klarer als ich es könnte: „Wenn intimste Informationen betroffen sein können, darf das nicht einer Abwägungsentscheidung einer Behörde überlassen sein. Sondern es muss ein absoluter Schutz bestehen, damit das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten überhaupt entstehen kann." Wer nicht vertraut, redet nicht. Wer nicht redet, kann nicht behandelt werden. So einfach ist das. So einfach ist Medizin.
Nun die anderen. Die Aktivistinnen. Menschen, die auf Demonstrationen gehen, die Flugblätter drucken, die Petitionen unterschreiben. Der Verfassungsschutz soll, O-Ton Dobrindt, „selbstverständlich" operative Fähigkeiten bekommen. Was das für eine Frau auf der Demo bedeutet, die nur ein selbstgemaltes Schild trägt — das sagt uns der Entwurf nicht. Es steht nicht drin. Es wird verhandelt. In Ausschüssen, in Formulierungen, die wir erst lesen dürfen, wenn sie schon Gesetz sind.
Und der Internetnutzer. Sie. Abends. Am Schreibtisch. Im Bett. Mit dem Telefon in der Hand. Andere Berichte sprechen von Online-Durchsuchungen, vom Zugriff auf Haushaltsgeräte, von erweiterter Datenspeicherung. Ich erfinde nichts hinzu. Ich sage nur: Die Technik ändert sich. Die Frage ändert sich nicht. Wer hört mit? Wer bezahlt den Preis? Wer profitiert?
Ich sage Ihnen auch, was ich nicht weiß. Ich weiß nicht, welche weiteren Berufsstände betroffen sind. Ich weiß nicht, welche Details im Entwurf noch stehen. Ich weiß nicht, was „operative Fähigkeiten" im Klartext heißt. Ich arbeite mit einer Quelle. netzpolitik.org, Autorin Anna Biselli. Eine Quelle. Eine gute Quelle, eine ernste Quelle — aber eine einzige. Wenn Sie das hier lesen, prüfen Sie es. Fragen Sie Ihre Abgeordneten. Glauben Sie nicht mir. Glauben Sie dem Gesetz, wenn es vorliegt.
Was ich weiß: Eine Reform, die alle betrifft, braucht Licht. Kein Hinterzimmer. Keine Mantras. Wer alle meint, meint jeden. Wer jeden meint, meint auch Sie.
Die Drähte summen. Ich übersetze. Heute lauter als sonst.
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