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Terminal Tribune

9. Oktober 2026

Dossier · Digitales & Überwachung

DAS BOHRLOCH, DAS BEINAHE ENIDS TRINKWASSER VERGIFTET HÄTTE

9. Oktober 2026 — — Ada Voss, auf Sendung

OKLAHOMA — Wer kontrolliert das Bohrloch? Wer prüft das Formular? Wer sieht nach, ob das angekreuzte Kästchen der Wahrheit entspricht? In Enid, einer Stadt im Nordwesten Oklahomas mit rund fünfzigtausend Einwohnern, sind das derzeit keine Fragen der Technik. Es sind Fragen der Aufsicht. Und sie haben sich, wie eine Untersuchung von ProPublica und The Frontier jetzt zeigt, über Jahre aufgestaut. Bis im September ein Pfropfen aus Gusseisen die Sache beendete. Beinahe beendete.

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Die Geschichte beginnt mit einer Anlage, die den seltsamen Namen „Flying Monkey" trägt. Ein Entsorgungsbohrloch, in das bei der Ölförderung anfallendes Abwasser unter hohem Druck in poröse Gesteinsschichten gepresst wird. Solche Anlagen sind in Oklahoma keine Seltenheit. Sie sind notwendig, weil das Begleitwasser der Ölquellen entsorgt werden muss. Sie sind gefährlich, weil dieses Wasser Salze, Schwermetalle und nicht selten auch radioaktive Stoffe enthält. Versagt die Barriere — das Rohr, die Verrohrung, die Abdichtung am Bohrkopf —, kann das Gift auf dem Weg nach oben in genau jene Schichten gelangen, aus denen städtische Brunnen ihr Wasser holen.

Der Flying Monkey lag eine Viertelmeile — etwa vierhundert Meter — von zwei kommunalen Grundwasserbrunnen der Stadt Enid entfernt. Die staatlichen Regeln Oklahomas verbieten Entsorgungsbohrlöcher innerhalb einer halben Meile um öffentliche Wasserversorger. Eine Ausnahme ist möglich, aber nur nach einer Anhörung. Die Oklahoma Corporation Commission, zuständig für solche Genehmigungen, hat 2018 keine Anhörung abgehalten, bevor sie das Bohrloch genehmigte.

Auf dem Antrag, den der damalige Betreiber Hinkle Oil & Gas eingereicht hatte, war ein Kästchen angekreuzt. Es erklärte, die Anlage befinde sich nicht innerhalb einer halben Meile eines öffentlichen Wasserversorgungsbrunnens. In einer Beschwerde, die die Stadt Enid im vergangenen Jahr einreichte, schrieben ihre Anwälte, dies sei „nachweislich falsch" gewesen. Hinkle äußerte sich auf Anfragen nicht.

Im Jahr 2020 übernahm BCE-Mach III Midstream Holdings LLC das Bohrloch. Anfang dieses Jahres reichte das Unternehmen einen neuen Genehmigungsantrag ein — diesmal wurde die Nähe zu den städtischen Brunnen eingeräumt.

Die Stadt Enid hatte im vergangenen Jahr Klage eingereicht, um der Anlage die Betriebserlaubnis zu entziehen. Diese Klage lief noch vor dem Verwaltungsgericht der Oklahoma Corporation Commission, als am 14. September Mitarbeiter von BCE-Mach III den Pfropfen setzten: ein Stück Gusseisen am Boden des Bohrlochs, darüber mehr als zweihundert Säcke Zement. Ein Vertreter des Staates war als Zeuge vor Ort. Das Bohrloch sei „ungenutzt und betrieblich nicht notwendig", erklärte der Anwalt des Unternehmens, Eric Huddleston. Die Oklahoma Corporation Commission antwortete auf Anfragen — auch zu ihrer Rolle bei der Stilllegung — nicht.

Die Stadt Enid erfuhr vom Verschluss erst durch die Reporter der beiden Medien. Stadtkommissar Frank Baker sprach von einem „besseren möglichen Ergebnis". Er sagte weiter: „Unsere Wasserquellen wurden in Gefahr gebracht."

Das ist die nüchterne Formulierung eines Mannes, der weiß, was auf dem Spiel stand. Denn der Flying Monkey hatte, wie aus den Unterlagen hervorgeht, in den vergangenen fünf Jahren eine wechselvolle Geschichte. Mehrmals wurde das Bohrloch vom Staat stillgelegt, weil es strukturelle Tests nicht bestand. Wie oft, mit welchem Ergebnis, an welcher Stelle genau — darüber schweigen die Behörden.

Stellen Sie sich die Frage selbst. Was wäre geschehen, wenn das Bohrloch im September nicht versiegelt worden wäre? Wenn die Klage der Stadt jahrelang durch die Instanzen gewandert wäre? Wenn unter dem Druck der laufenden Abwassereinleitung eine der Schwächen, die in den vergangenen Jahren dokumentiert wurden, erneut aufgetreten wäre — diesmal unentdeckt, diesmal ohne sofortige Stilllegung? Das sind keine Hypothesen eines Reporterverstands. Das sind die Bedingungen, die in Enid über Jahre hinweg bestanden.

Drei Punkte bleiben offen.

Erstens: Warum wurde 2018 keine Anhörung abgehalten, obwohl die Lage dies erfordert hätte? Die Kommission, die zugleich Genehmiger, Aufseher und Instanz im laufenden Verfahren war, schweigt.

Zweitens: Wie viele Jahre floss tatsächlich Abwasser in eine geologische Formation, die näher an den städtischen Brunnen liegt, als die Regeln erlauben? Genaue Förderraten sind nicht öffentlich.

Drittens: Welche Tests wurden in den vergangenen fünf Jahren nicht bestanden, und was genau wurde dabei festgestellt? Auch hierzu liegt keine Stellungnahme vor.

Die gute Nachricht: Bislang, so berichten Stadtbeamte, sei keine Kontamination der Brunnen festgestellt worden. Die weniger gute: Man weiß es nicht genau, weil man erst durch die Reporter erfuhr, dass vor der Haustür jahrelang eine Anlage mit dieser Vorgeschichte betrieben wurde.

Das ist der Punkt, an dem dieser Bericht endet und die Arbeit der Aufsicht beginnen müsste. Wer genehmigt? Wer prüft? Wer kontrolliert? In Oklahoma sind das keine technischen Fragen. Das sind politische. Und sie stehen zur Beantwortung an.

Ada Voss, Terminal Tribune

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 1 von 2 Behauptungen belegt
  1. ZITAT Oklahoma Oil Company plugged a disposal well

    die vorgeschlagene Belegstelle steht so NICHT im Quelltext und wurde deshalb verworfen; das ist eine Aussage ueber den Vorschlag, nicht ueber die Quellenlage

    vorgeschlagene Belegstelle verworfen, weil so nicht im Quelltext: „An Oklahoma oil and gas company plugged a well that disposes of oil production’s toxic byproduct after an investigation by The Frontier and ProPublica revealed that regulators had approved the well in violation of state rules meant to protect public groundwater supplies.“

  2. ZITAT The disposal well posed a threat to a city's drinking water

    „Our water sources have been put in danger, and for this one well to have been plugged, this is the best possible outcome.”“ — wörtlich im Quelltext belegt

1 Quelle · 1 davon belegt · 0 externe Belege · 2 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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