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14. Oktober 2026

Dossier · Digitales & Überwachung

Toilettenpapier und ein USB-Port — wie Saudi-Arabien an OpenAIs Drähte wollte

14. Oktober 2026 — — Ada Voss, auf Sendung

San Francisco. Die Drähte summen, und diesmal führen sie in einen Konferenzraum im Herzen des Silicon Valley. Abdulrahman Alfozan, 35, Staatsbürger des Königreichs Saudi-Arabien, saß dort kein Jahr im Gefüge des mächtigsten KI-Konzerns der westlichen Welt — und wurde am Freitag vom FBI abgeführt.

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Was er hinterlassen hat, erzählt eine Geschichte, die in ihrer Schroffheit fast komisch wirkt: ein Aufnahmegerät, eingewickelt in Toilettenpapier, in den USB-Port eines Fernsehers gestopft. Seeed Studio stand auf dem Gehäuse zu lesen — ein Hersteller, der offenkundig genau das verkauft, wofür man es benutzen kann. Das zweite Gerät lag unbeaufsichtigt in seiner Tasche, neben Ausweis und Brieftasche.

Die Anklage wiegt schwer. Bundesanwälte werfen dem Ingenieur vor, ein elektronisches Gerät benutzt oder zu benutzen versucht zu haben, um mündliche Kommunikation abzufangen. In dem Raum, den er nicht betreten durfte, sollen Diskussionen über firmeneigene Forschung, technische Fähigkeiten, Regierungsbeziehungen und kommerzielle Partnerschaften stattgefunden haben. Proprietäre Information. Das, was in diesem Geschäft Geld und Macht wiegt.

Alfozan arbeitete seit Juli 2025 für OpenAI — mehr als ein Jahr, bevor er festgenommen wurde. Nach Angaben der Klageschrift tauchte er in diesem Zeitraum acht Mal vor Überwachungskameras in der Nähe des Konferenzraums auf, obwohl ihm jede Befugnis dazu fehlte. Am 5. Oktober betrat er den Raum, um nach dem Gerät zu sehen. Noch am selben Tag öffnete Sicherheitspersonal seine zurückgelassene Tasche.

Was hier bisher nicht behauptet wird, ist ein klassischer Datenraub. Kein Diebstahl von Modellgewichten, Quellcode oder Kundendaten, wie OpenAI inzwischen selbst betont. Man habe die eigenen KI-Modelle benutzt, um das Gerät zu analysieren und seinen Ursprung zurückzuverfolgen. Die Ermittler bestätigen das vorläufig. Was die Anklage beschreibt, ist das ältere Spiel — das Lauschen, verkleidet in moderner Verzweiflung.

Die Vorbereitung erfolgte über das Werkzeug, das niemand mehr ernst nimmt: einen Chatbot. Zwischen dem 17. August und dem 16. September befragte Alfozan demnach einen KI-Assistenten zu Besprechungsräumen, deren Auslastung, externen Partnern und sogar den Standorten von Führungskräften. Ein zweites Konto, das mit seiner Frau verknüpft sein soll, fragte nach Bau und versteckter Installation von Aufnahmegeräten — und wie man sie aus der Ferne abrufen könne.

Genau hier kratzt jede gut geführte Depesche. Die Werkzeuge sind nicht das Versagen. Das Versagen ist die Annahme, dass man im Jahr 2026 eine Wanze hinter einem Fernseher verstecken und unbemerkt wieder einsammeln kann. Wer so vorgeht, hat entweder sehr viel Glück erwartet oder sehr wenig Zeit gehabt. Das Toilettenpapier ist kein kriminalistisches Detail — es ist die Signatur. Wer auf diese Weise improvisiert, handelt nicht aus Stärke.

FBI-Spezialagent Scott Schelble aus San Francisco sagt es so: Jeder Versuch, geschützte Informationen von US-Superintelligenz- und Technologieunternehmen unrechtmäßig zu erlangen, bedrohe sowohl die amerikanische Innovation als auch die nationalen Sicherheitsinteressen, die diese vorantreiben. Fünf Jahre Haft, 250.000 Dollar Geldstrafe, drei Jahre Bewährung — so sieht die Rechnung aus, falls das Urteil fällt.

Dass ausgerechnet Saudi-Arabien hier auftaucht, ist kein Zufall. Alfozan wurde in den USA ausgebildet, ist rechtmäßiger Daueraufenthalter — und damit eine Brücke zwischen Riad und San Francisco. Im Hintergrund läuft, was Analysten längst als KI-Wettrüsten zwischen den Vereinigten Staaten, China und anderen Mächten bezeichnen. Die Konferenzräume der Konzerne sind in dieser Logik keine Büroräume mehr, sondern Frontabschnitte. Das Gehirn der Branche sitzt in Gebäuden, deren Schlösser offenbar nicht halten, was ihre Logos versprechen.

Was bleibt für die Drähte? Ein abgeschaltetes Gerät, ein leerer Stuhl, ein Foto, das einen Mann zeigt, wie er hinter einen Fernseher schaut. OpenAI hat den Angestellten nach dem Vorfall entlassen. Die Bundesanwaltschaft führt Akten. Die Frage, wem diese Aufnahmen — wären sie gelungen — gegolten hätten, bleibt offen. Die offiziellen Papiere sind Eisbergspitzen, wie immer.

Ada Voss hört zu.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 3 von 5 Behauptungen belegt
  1. ZAHL Abdulrahman Alfozan, ein Staatsbürger des Königreichs Saudi-Arabien, wurde festgenommen.

    die vorgeschlagene Belegstelle steht so NICHT im Quelltext und wurde deshalb verworfen; das ist eine Aussage ueber den Vorschlag, nicht ueber die Quellenlage

    vorgeschlagene Belegstelle verworfen, weil so nicht im Quelltext: „Abdulrahman Alfozan, 35, who is from Saudi Arabia, is in federal custody after his arrest Friday.“

  2. ZAHL 35 Jahre alt.

    „Abdulrahman Alfozan, a 35-year-old engineer, was arrested by the FBI“ — wörtlich im Quelltext belegt

  3. ZAHL Abdulrahman Alfozan hatte mehr als ein Jahr für den KI-Giganten gearbeitet.

    „Alfozan had worked at the firm for around a year before he allegedly made his attempt to plant a recorder.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  4. ZAHL Der OpenAI-Ingenieur wurde bei der Überwachung

    die vorgeschlagene Belegstelle steht so NICHT im Quelltext und wurde deshalb verworfen; das ist eine Aussage ueber den Vorschlag, nicht ueber die Quellenlage

    vorgeschlagene Belegstelle verworfen, weil so nicht im Quelltext: „A Saudi engineer at artificial intelligence giant OpenAI was arrested and charged with attempting to bug confidential meetings by planting secret recording devices in executive conference rooms“

  5. ZAHL Der Trick/das Gerät wurde mit Toilettenpapier maskiert/verpackt.

    „OpenAI discovered a “surreptitious audio recording device” stuffed into a USB port on the back of a TV in a conference room — wrapped in toilet paper in an attempt to conceal the device, according to the complaint.“ — wörtlich im Quelltext belegt

Herangezogene Quellen

  • 4 weitere Quellen waren beim Schreiben nicht abrufbar

3 Quellen · 3 davon belegt · 4 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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