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15. Oktober 2026

Dossier · Digitales & Überwachung

D-You startet schlank — und lässt Fragen offen

15. Oktober 2026 — — Ada Voss, auf Sendung

Wenige Funktionen, kaum Kontrolle, schwacher Datenschutz: Der Bundestag hat am Donnerstag das Digitale Identitätengesetz beschlossen. Ab dem 2. Januar 2027 soll die App „d-you" Bürgern ermöglichen, Personalausweis und Führerschein digital zu speichern. Was als Verwaltungsmodernisierung verkauft wird, ist in Wahrheit der erste feste Schritt in einen permanenten Digitalen Staat — eine Infrastruktur, die sich nicht mehr zurückbauen lässt. Auf dem gleichnamigen Kongress im Umfeld von IT und Verwaltungsmodernisierung gilt der Digitale Staat längst als Projekt mit eigenem politischen Gewicht. Die Frequenz heißt diesmal nicht Funk, sondern Cloud plus Chip plus Konzern. Das Prinzip ist dasselbe: Wer den Draht hält, hört alles.

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Markus Reichel, Wallet-Berichterstatter der Unionsfraktion, warb im Plenum für das Gesetz. Er nannte es „weit mehr als eine digitale Brieftasche", nämlich das „Fundament für eine neue digitale Infrastruktur, die Bürger, Unternehmen und Verwaltung miteinander verbindet". Solche Worte klingen nach Aufbruch. Sie klingen aber auch nach einem Kompromiss, den niemand offen ausspricht: Bequemlichkeit gegen Hoheit über die eigene Identität. Bis unabhängige Expertisen zur Sicherheitsarchitektur vorliegen, sind alle Versprechen aus den Reihen der Koalition vorläufig.

Der Fahrplan ist ehrgeizig. Die App soll in wenigen Wochen starten — Deutschland, so verspricht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU), gehöre zu den wenigen EU-Ländern, die ihren Bürgern die Brieftasche bereits ab Januar bereitstellen. Doch zum Start fehlen zentrale Schutzfunktionen, die Sachverständige in einer Anhörung im Digitalausschuss ausdrücklich eingefordert hatten. Pseudonyme Logins, Zero-Knowledge-Proofs und die selektive Datenfreigabe sollen erst später nachgereicht werden. Wer am 2. Januar „d-you" öffnet, bekommt eine Vorabversion — ohne die Sorgfalt, die das Gesetz selbst verspricht.

Die Koalition reagierte auf die Kritik nur geringfügig. Künftig können Nutzer ablehnen, dass ihr biometrisches Passfoto in die Wallet übernommen wird. Ein Opt-out, das auch die EU-Vorgaben erlauben. Doch Thomas Lohninger von epicenter.works wertet die Vorgaben weiterhin als unzureichend: Es fehle ein Nichtdiskriminierungsschutz, der verhindert, dass Nutzer Nachteile erleiden, wenn sie das biometrische Bild nicht übermitteln. Gerade bei biometrischen Daten brauche es einen solchen Schutz. Die Regierungsfraktionen haben hier nicht nachgebessert.

Was bleibt, ist eine Brieftasche mit dünnen Wänden. Die Bundesregierung betont, die Nutzung bleibe freiwillig. Freiwilligkeit ist ein tröstliches Wort, wenn gleichzeitig immer mehr Dienste — von der Kontoeröffnung bis zur Hotelanmeldung — auf digitale Identitäten setzen werden. Wer sich aussperrt, steht im Regen. Die offene Frage, die diese Redaktion nicht ohne weiteres beantworten kann: Wie belastbar ist die Sicherheitsarchitektur einer App, die politisch vor ihren Schutzfunktionen ausgeliefert wird? Wir werden bei unabhängigen Stellen nachfragen, bevor wir diese Geschichte in Gänze veröffentlichen.

Immerhin: Eine Mehrheit der Deutschen zeigt sich laut einer Bitkom-Umfrage offen für die digitale Brieftasche — 53 Prozent wollen sie „auf jeden Fall" oder „eher schon" nutzen. 21 Prozent lehnen ab, fünf Prozent sind unentschieden. Fast die Hälfte hat allerdings noch nie von „d-you" gehört. Wer eine solche App auf den Markt bringt, sollte ihre Existenz nicht dem Zufall überlassen. Die technische Bezeichnung EUDI-Wallet ist nur Insidern geläufig.

Die App soll mit der Zeit mehr können: Zeugnisse, Fahrtickets, Mitgliedskarten, irgendwann Hotelreservierungen. Jeder weitere Anwendungsfall vergrößert die Datenmenge, die an einem einzigen Ort zusammenläuft. Das ist bequem. Es ist auch der Stoff, aus dem spätere Skandale gemacht werden.

Die Drähte summen. Ich übersetze.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 3 von 5 Behauptungen belegt
  1. ZAHL Bürger sollen ab Januar eine digitale Brieftasche nutzen können

    die vorgeschlagene Belegstelle steht so NICHT im Quelltext und wurde deshalb verworfen; das ist eine Aussage ueber den Vorschlag, nicht ueber die Quellenlage

    vorgeschlagene Belegstelle verworfen, weil so nicht im Quelltext: „Von Januar an sollen Bürger ihre Personalausweise und Führerscheine sicher in einer digitalen Brieftasche auf ihrem Smartphone speichern können, etwa wenn sie die dann zur Verfügung stehende staatliche App „d-you“ nutzen.“

  2. ZAHL Personalausweis und Führerschein sollen in der digitalen Brieftasche aufbewahrt werden

    die vorgeschlagene Belegstelle steht so NICHT im Quelltext und wurde deshalb verworfen; das ist eine Aussage ueber den Vorschlag, nicht ueber die Quellenlage

    vorgeschlagene Belegstelle verworfen, weil so nicht im Quelltext: „Von Januar an sollen Bürger ihre Personalausweise und Führerscheine sicher in einer digitalen Brieftasche auf ihrem Smartphone speichern können, etwa wenn sie die dann zur Verfügung stehende staatliche App „d-you“ nutzen.“

  3. ZITAT Der Bundestag hat das Digitale Identitätengesetz beschlossen

    „Der Bundestag hat heute mit Mehrheit von Union und SPD das Digitale Identitätengesetz beschlossen.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  4. ZAHL Die digitale Brieftasche „d‑you“ soll in wenigen Wochen starten

    „In einer Schrumpfversion soll die digitale Brieftasche „d‑you“ in wenigen Wochen starten.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  5. ZITAT Markus Reichel, Wallet-Berichterstatter der Unionsfraktion, warb im Bundestag für das Digitale Identitätengesetz

    „Markus Reichel, Wallet-Berichterstatter der Unionsfraktion, warb heute im Bundestag für das Digitale Identitätengesetz.“ — wörtlich im Quelltext belegt

Herangezogene Quellen

  • 2 weitere Quellen waren beim Schreiben nicht abrufbar

2 Quellen · 3 davon belegt · 2 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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