Der Ausweis wandert ins Smartphone — und mit ihm die Kontrolle
Der Bundestag hat am Donnerstag das Digitale Identitätengesetz verabschiedet. Die schwarz-rote Mehrheit segnete den Entwurf durch, nachdem zuvor schon das Bundeskabinett grünes Licht gegeben hatte. Damit steht die rechtliche Grundlage für die digitale Brieftasche „d-you". Ab dem 2. Januar 2027 — also in wenigen Wochen — soll die App auf den Smartphones der Bürger:innen landen. Was wie eine reine Bequemlichkeitsübung daherkommt, verlagert den Ausweis aus der Schublade in ein vernetztes Gerät — und mit ihm jene Hoheit, die bislang beim Bürger lag.
Die Quelle, auf die sich dieser Bericht stützt, ist die Rechercheplattform netzpolitik.org vom 15. Oktober 2026. Sie zeichnet das Bild einer Schrumpfversion: Zunächst nur Ausweisfunktion, später Führerschein und biometrisches Passfoto. Die Sicherheitsfeatures, die Expert:innen eine Woche zuvor im Digitalausschuss einforderten — pseudonyme Logins, Zero-Knowledge-Proofs, zu Deutsch Beweise, die das Wissen selbst nicht preisgeben, und selektive Datenfreigabe — fehlen zum Start. Schwarz-Rot reagierte auf die Kritik nur geringfügig. Nutzer:innen sollen künftig ablehnen können, dass ihr biometrisches Passfoto in die Brieftasche wandert. Ein Opt-out, das die EU zwar vorsieht, das die Bundesregierung aber ursprünglich zur Pflicht machen wollte. Bürgerrechtler Thomas Lohninger von epicenter.works nennt das unzureichend: „Das Gesetz sieht weiterhin keinen Nichtdiskriminierungsschutz vor." Wer das biometrische Bild nicht herausrücke, riskiere Nachteile — etwa bei der Online-Identifikation gegenüber Behörden oder privaten Diensten. Die Sachverständige Bianca Kastl teilt die Skepsis.
Die Frage ist nicht, ob die digitale Brieftasche funktioniert. Die Frage ist, wer mitliest. Eine App, die Ausweis, Zeugnisse und Hotelreservierungen bündelt, ist kein Verwaltungsakt — sie ist ein Knotenpunkt. Jeder Login hinterlässt Spuren. Jeder Klick verrät, wer wir sind, wo wir wohnen, wohin wir reisen. Pseudonyme Logins und Zero-Knowledge-Proofs sollen das verhindern. Sie kommen später. Vielleicht. In einer Zeit, in der jeder Behördenvorgang digital wird, ist das Schweigen über die Übergangsphase laut.
Der Bundestag selbst zeigt sich skeptisch. Laut dem eigenen Textarchiv „drohe die digitale Brieftasche in der aktuellen Ausgestaltung nicht das notwendige Vertrauensniveau zu erreichen, um der Bevölkerung zur Nutzung empfohlen zu werden". Ein feines Wort für ein grobes Problem: Ein Identitätswerkzeug, dem die eigene Legislative misstraut. Wer soll es dann nutzen?
Das Gesetz enthält neben der Wallet weitere Änderungen. Wer seinen Personalausweis zuletzt im Alter von mindestens 70 Jahren beantragt hat, darf ihn künftig unbegrenzt weiterverwenden — eine Entbürokratisierung, die im Schatten der Wallet beinahe untergeht. Für Jüngere gilt: Das Lichtbild muss nicht mehr zwingend in die Wallet, sofern man widerspricht. Ab 2027 soll die EUDI-Wallet europaweit mit hohem Sicherheitsniveau für alle Bürger verfügbar sein. Was „hoch" in der Praxis bedeutet, bleibt offen. Die Bundesregierung spricht von Sicherheit. Die Expert:innen im Ausschuss sprachen von Kontrollverlust.
Der Ausweis wanderte einst in die Brieftasche aus Leder. Nun wandert er auf das Gerät, das nachts auf dem Nachttisch liegt, mit dem wir arbeiten, einkaufen, kommunizieren. Das ist bequem. Es ist auch das Ende einer Kategorie: der privaten Sphäre, die nicht vernetzt ist. Wer die Brieftasche ablehnt, wird sie in wenigen Jahren nicht mehr nutzen können — nicht, weil das Gesetz es verbietet, sondern weil die Welt sich um sie herum digitalisiert. Die Freiheit, offline zu bleiben, ist die erste, die diese App kosten wird.
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