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27. Oktober 2026

Dossier · Krisen & Konflikte

Russische Propaganda findet im Netzwerk den freien Ausgang

27. Oktober 2026 — Morrison, over and out.

Berlin, spätabends. Der Regen schlägt gegen Fensterscheiben, Neon flackert, Tabakrauch hängt in der Luft. Zwei in Berlin lebende Russen sind aufgeflogen, weil sie für den russischen Kriegskanal „Rybar“ Beiträge vorbereiteten und drehten. Der Telegram-Kanal hat mehr als 1,5 Millionen Abonnenten und verbreitet russische Narrative über den Krieg gegen die Ukraine. Sein Gründer Mikhail Zvinchuk wurde im Juni 2023 wegen Kriegspropaganda durch die EU sanktioniert. Das ist der Zirkus hinter der Meldung: Das Gesicht ist bestraft, die Produktion läuft weiter.

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Die sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Gollaleh Ahmadi, fordert eine konsequente Prüfung. Strukturen, die von Berlin aus Propagandalinien bedienen, seien ernst zu nehmen. Russland arbeite längst nicht nur mit klassischer Spionage, sondern mit Desinformation und Einflussnahme. Gefragt sind konkrete Tätigkeiten, Beteiligte und mögliche Sanktionsverstöße. Stand Anfang Oktober war kein Verfahren anhängig. Kontaktanfragen von CORRECTIV wurden von den Männern und ihrem Umfeld abgelehnt.

Recherchen von CORRECTIV und iStories lieferten den harten Kern: Der Reporter Vitaly Chashchukhin und der Kameramann Igor Dolmatov arbeiteten in Berlin seit Jahren offiziell als Korrespondenten für das russische Verlagshaus Iswestija. Das gehört zu hundert Prozent zur National Media Group, die seit Dezember 2022 EU-sanktioniert ist. Zvinchuk ist zugleich Gesellschafter der Firma hinter Rybar. Sanktionsanwalt Viktor Winkler meint: Wenn die Männer für diese Firma Beiträge vorbereiteten und drehten und die Firma als sanktioniert gilt, liegt ein klarer Sanktionsverstoß vor. Das ist eine Rechtsauffassung, kein Urteil. Die genauen Verträge und Tätigkeiten müssen feststehen.

Genau hier zeigt sich, wie Sanktionen gegen russische Propaganda an ihre Grenze stoßen. Sie treffen einen Eigentümer, einen Kanal, eine Marke. Die Sanktion bindet eine juristische Einheit; Personal, journalistisches Know-how und Reichweite können im Verbund weiterleben. Im dokumentierten Fall arbeiten die Männer offiziell für einen sanktionierten Konzern und produzieren für einen Kanal mit sanktioniertem Gründer. Über Motive sagt die Aktenlage nichts. Ein Verbot entfernt einen Kopf, nicht das Netzwerk.

Die Recherchen von WDR und SZ zeigen am Beispiel des Propagandakanals „Newsfront“, wie russische Medien Sanktionen vergleichsweise mühelos umgehen. Die Schwachstelle liegt in der Trennung von sichtbarer Marke und dahinterliegender Produktions- und Verbreitungsstruktur. Inhalte, Personal und digitale Wege können in verbundenen Angeboten weiterlaufen, während der einzelne Anbieter unter Sanktionsdruck steht. Welche Sanktion verhindert dann welchen konkreten Inhalt?

Die politische Absicht ist eindeutig: EU und USA wollen russische Propaganda durch Sanktionen einschränken. Führende russische Medien in Deutschland werden stark kritisiert und sind Ziel westlicher Sanktionen. Ihnen werden häufig Propaganda, Desinformation und die Destabilisierung westlicher Gesellschaften vorgeworfen. Sanktionen sollen Schnittstellen kappen. Die Fälle zeigen, wie der verbleibende Verbund weiterläuft.

Nun Österreich. Der STANDARD und The Insider berichten von geleakten Essensbestellungen, die die Frage aufwerfen, ob der neue Österreich-Korrespondent der staatlichen Nachrichtenagentur TASS auch für den öffentlich-rechtlichen Sender SWR aktiv ist. Eine Doppelrolle kann legitim sein. Ungeklärt ist, ob beide Aufträge getrennt waren, wer sie veranlasste, welche Informationen flossen und ob Zahlungen oder Reisekosten eine Verbindung belegen. Die Bestellungen sind weder Freispruch noch Schuldspruch, aber ein handfester Anknüpfungspunkt. Ja, sie reichen für eine investigative Akte. Zu prüfen sind Identität, Anstellungs- und Honorarverträge, Reiseabrechnungen, Zahlungswege, Metadaten und publizierte Beiträge. Hinzu kommen Authentizität und Herkunft der Leaks. Eine Beweiskette muss die Frage überstehen, auch wenn ein Beteiligter alles bestreitet.

Für den Österreich-Verdacht gibt es bislang nur eine einzige Quelle: die geleakten Essensbestellungen. Das macht die Spur wertvoll und zerbrechlich. Wie ein Goldschatz muss sie vor Publikation durch Originaldokumente, Zeitstempel, Kontoverbindungen und eine zweite unabhängige Bestätigung geprüft werden. Die CORRECTIV-Ermittlung ist mit belegten Beschäftigungen, Eigentümerkette und konkretem Rechtsargument belastbarer. Sie bleibt eine Recherche: Behörden haben keinen Sanktionsverstoß entschieden. Die entscheidende Frage lautet: Welche Sanktion verhindert welchen konkreten Inhalt? Wenn niemand das beantworten kann, ist die Liste der Verbote nur Theater. Die Spur ist offen. Wer sie schließt, liefert die Story oder den Freispruch.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 1 von 5 Behauptungen belegt
  1. ZITAT Nach CORRECTIV-Recherchen arbeiteten die Russen jahrelang als Korrespondenten in Berlin, obwohl der Eigentümer ihres Verlags seit Jahren sanktioniert ist.

    die vorgeschlagene Belegstelle steht so NICHT im Quelltext und wurde deshalb verworfen; das ist eine Aussage ueber den Vorschlag, nicht ueber die Quellenlage

    vorgeschlagene Belegstelle verworfen, weil so nicht im Quelltext: „Recherchen von CORRECTIV und iStories hatten aufgedeckt, dass der Reporter Vitaly Chashchukhin und der Kameramann Igor Dolmatov in Berlin seit Jahren offiziell für das russische Verlagshaus Iswestija tätig sind. Iswestija gehört zu 100 Prozent zur National Media Group. Diese ist bereits seit Dezembe“

  2. ZITAT Die EU und USA wollen russische Propaganda durch Sanktionen einschränken.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  3. ZITAT Recherchen von WDR und SZ zeigen, wie russische Medien am Beispiel von „Newsfront“ die Sanktionen mühelos umgehen.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  4. ZITAT Geleakte Essensbestellungen werfen auf, ob der neue Österreich-Korrespondent der staatlichen Nachrichtenagentur Tass auch für den SWR aktiv ist.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  5. ZITAT In Deutschland werden führende russische Medien stark kritisiert und sind Ziel westlicher Sanktionen.

    „Diese ist bereits seit Dezember 2022 von der EU sanktioniert.“ — wörtlich im Quelltext belegt

Herangezogene Quellen

  • 2 weitere Quellen waren beim Schreiben nicht abrufbar

1 Quelle · 1 davon belegt · 2 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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