Russische Propaganda findet im Netzwerk den freien Ausgang
Berlin, spätabends. Der Regen schlägt gegen Fensterscheiben, Neon flackert, Tabakrauch hängt in der Luft. Zwei in Berlin lebende Russen sind aufgeflogen, weil sie für den russischen Kriegskanal „Rybar“ Beiträge vorbereiteten und drehten. Der Telegram-Kanal hat mehr als 1,5 Millionen Abonnenten und verbreitet russische Narrative über den Krieg gegen die Ukraine. Sein Gründer Mikhail Zvinchuk wurde im Juni 2023 wegen Kriegspropaganda durch die EU sanktioniert. Das ist der Zirkus hinter der Meldung: Das Gesicht ist bestraft, die Produktion läuft weiter.
Berlin, late in the evening. Rain lashes against the windows, neon flickers, cigarette smoke hangs in the air. Two Russians living in Berlin have been exposed after preparing and filming contributions for the Russian war channel “Rybar.” The Telegram channel has more than 1.5 million subscribers and spreads Russian narratives about the war against Ukraine. Its founder, Mikhail Zvinchuk, was sanctioned by the EU in June 2023 for war propaganda. That is the circus behind the story: the face has been punished, while production continues.
Die sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Gollaleh Ahmadi, fordert eine konsequente Prüfung. Strukturen, die von Berlin aus Propagandalinien bedienen, seien ernst zu nehmen. Russland arbeite längst nicht nur mit klassischer Spionage, sondern mit Desinformation und Einflussnahme. Gefragt sind konkrete Tätigkeiten, Beteiligte und mögliche Sanktionsverstöße. Stand Anfang Oktober war kein Verfahren anhängig. Kontaktanfragen von CORRECTIV wurden von den Männern und ihrem Umfeld abgelehnt.
Recherchen von CORRECTIV und iStories lieferten den harten Kern: Der Reporter Vitaly Chashchukhin und der Kameramann Igor Dolmatov arbeiteten in Berlin seit Jahren offiziell als Korrespondenten für das russische Verlagshaus Iswestija. Das gehört zu hundert Prozent zur National Media Group, die seit Dezember 2022 EU-sanktioniert ist. Zvinchuk ist zugleich Gesellschafter der Firma hinter Rybar. Sanktionsanwalt Viktor Winkler meint: Wenn die Männer für diese Firma Beiträge vorbereiteten und drehten und die Firma als sanktioniert gilt, liegt ein klarer Sanktionsverstoß vor. Das ist eine Rechtsauffassung, kein Urteil. Die genauen Verträge und Tätigkeiten müssen feststehen.
Genau hier zeigt sich, wie Sanktionen gegen russische Propaganda an ihre Grenze stoßen. Sie treffen einen Eigentümer, einen Kanal, eine Marke. Die Sanktion bindet eine juristische Einheit; Personal, journalistisches Know-how und Reichweite können im Verbund weiterleben. Im dokumentierten Fall arbeiten die Männer offiziell für einen sanktionierten Konzern und produzieren für einen Kanal mit sanktioniertem Gründer. Über Motive sagt die Aktenlage nichts. Ein Verbot entfernt einen Kopf, nicht das Netzwerk.
Die Recherchen von WDR und SZ zeigen am Beispiel des Propagandakanals „Newsfront“, wie russische Medien Sanktionen vergleichsweise mühelos umgehen. Die Schwachstelle liegt in der Trennung von sichtbarer Marke und dahinterliegender Produktions- und Verbreitungsstruktur. Inhalte, Personal und digitale Wege können in verbundenen Angeboten weiterlaufen, während der einzelne Anbieter unter Sanktionsdruck steht. Welche Sanktion verhindert dann welchen konkreten Inhalt?
Die politische Absicht ist eindeutig: EU und USA wollen russische Propaganda durch Sanktionen einschränken. Führende russische Medien in Deutschland werden stark kritisiert und sind Ziel westlicher Sanktionen. Ihnen werden häufig Propaganda, Desinformation und die Destabilisierung westlicher Gesellschaften vorgeworfen. Sanktionen sollen Schnittstellen kappen. Die Fälle zeigen, wie der verbleibende Verbund weiterläuft.
Nun Österreich. Der STANDARD und The Insider berichten von geleakten Essensbestellungen, die die Frage aufwerfen, ob der neue Österreich-Korrespondent der staatlichen Nachrichtenagentur TASS auch für den öffentlich-rechtlichen Sender SWR aktiv ist. Eine Doppelrolle kann legitim sein. Ungeklärt ist, ob beide Aufträge getrennt waren, wer sie veranlasste, welche Informationen flossen und ob Zahlungen oder Reisekosten eine Verbindung belegen. Die Bestellungen sind weder Freispruch noch Schuldspruch, aber ein handfester Anknüpfungspunkt. Ja, sie reichen für eine investigative Akte. Zu prüfen sind Identität, Anstellungs- und Honorarverträge, Reiseabrechnungen, Zahlungswege, Metadaten und publizierte Beiträge. Hinzu kommen Authentizität und Herkunft der Leaks. Eine Beweiskette muss die Frage überstehen, auch wenn ein Beteiligter alles bestreitet.
Für den Österreich-Verdacht gibt es bislang nur eine einzige Quelle: die geleakten Essensbestellungen. Das macht die Spur wertvoll und zerbrechlich. Wie ein Goldschatz muss sie vor Publikation durch Originaldokumente, Zeitstempel, Kontoverbindungen und eine zweite unabhängige Bestätigung geprüft werden. Die CORRECTIV-Ermittlung ist mit belegten Beschäftigungen, Eigentümerkette und konkretem Rechtsargument belastbarer. Sie bleibt eine Recherche: Behörden haben keinen Sanktionsverstoß entschieden. Die entscheidende Frage lautet: Welche Sanktion verhindert welchen konkreten Inhalt? Wenn niemand das beantworten kann, ist die Liste der Verbote nur Theater. Die Spur ist offen. Wer sie schließt, liefert die Story oder den Freispruch.
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