Daten-Omnibus: Mehr KI, weniger Datenschutz
Am gestrigen Mittwoch haben sich die EU-Länder auf ihre Position zum Daten-Omnibus verständigt. Der EU-Ministerrat hat sich geeinigt: KI-Training mit persönlichen Daten soll einfacher werden. Die gemeinsame Ratsposition will die Nutzung von Daten in den meisten Fällen vereinfachen, dabei aber den Datenschutz oft schwächen. Das ist bislang eine Verhandlungsposition, kein fertiges Gesetz: Erst wenn auch das EU-Parlament eine gemeinsame Position findet, kann der Trilog beginnen; vorgesehen ist das nach dem aktuellen Stand im Februar.
On Wednesday, EU member states agreed on their position on the Data Omnibus. The Council of the EU has agreed to make AI training with personal data easier. Its joint negotiating position seeks to simplify the use of data in most cases, while often weakening data-protection rules. This is still a negotiating position, not a completed law: Only once the European Parliament has also settled on a common position can the trilogue begin, which is currently scheduled for February.
Im Kern zielt das Paket der Kommission darauf, die geltenden Datenschutzregeln abzuschwächen und personenbezogene Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger verstärkt für das Training von KI-Systemen freizugeben. Der Rat trägt diese Linie in den Verhandlungen mit. Zugleich sollen Regeln entschlackt und überlappende Gesetze harmonisiert werden. Geschäftsgeheimnisse sollen geschützt, die Regeln für öffentliche Daten neu ausbalanciert werden. Politisch ist das eine Großinvestition in das KI-Geschäft: Die Branche erhält leichter verfügbares Material, während die Datenschutzseite der Rechnung bei den Menschen landet. Die Verhandlung lautet deshalb nicht bloß, ob Datenverwaltung kompliziert ist. Sie lautet, wessen Eigentum geschützt wird und wer von der Auswertung profitiert.
Für technische Laien: Beim KI-Training lernt ein System Muster aus möglichst vielen Beispielen. Daten, die eine Person erkennen oder ihr zurechenbar machen, sind dabei nicht automatisch harmlos. Texte, Fotos, Klicks, Standorte und technische Kennungen verraten zusammen, wer jemand ist und was jemand tut. Je breiter und unauffälliger die Sammlung, desto wertvoller ist der Rohstoff. Der Rat senkt dafür die rechtlichen Hürden. Für Konzerne, die Modelle verkaufen, sinken Kosten und Risiken. Für Betroffene steigt die Gefahr, dass private Verhaltensmuster in Trainingssysteme wandern. Wer kontrolliert diese Systeme? In der Regel die Unternehmen; der Staat schafft den rechtlichen Zugang. Wer zahlt? Die Menschen, deren Daten das Material liefern.
Am deutlichsten wird der Konflikt bei Cookies. Die Kommission wollte die Cookie-Flut spürbar bremsen: Ein zentrales Häkchen im Browser sollte Nutzerentscheidungen für mindestens ein halbes Jahr speichern und wiederkehrende Abfragen vermeiden. Der Rat lehnt diesen Vorschlag ab. Er behält die bisherigen Regeln der ePrivacy-Richtlinie, erweitert aber die Zwecke, für die keine Zustimmung mehr nötig sein soll, etwa zur Erbringung eines Dienstes, zur Reichweitenmessung oder zur Sicherheit des Endgeräts. Manche Banner verschwinden damit, doch die Verfolgung wird nicht automatisch geringer. Weniger Nachfrage kann mehr Datensammlung bedeuten. Die neue Bequemlichkeit erscheint beim Nutzer, die Messbarkeit bleibt beim Anbieter.
Bei der Wirtschaft findet die Deregulierungsagenda der Kommission offene Ohren. Gewerkschaften, Verbraucherschutzorganisationen und zahlreiche zivilgesellschaftliche Gruppen bezeichnen sie als „größten Rückschritt für digitale Grundrechte“. Ihr Einwand trifft einen politischen Widerspruch: Auf der einen Seite sollen Geschäftsgeheimnisse und Innovation geschützt werden, auf der anderen sollen Schutzrechte von Menschen zurücktreten. Beides zugleich verlangt eine klare Grenze. Genau dort liegt die Gefahr, dass der Datenschutz zur nachrangigen Leitplanke des Wachstums wird.
Der Preis der schnelleren KI zeigt sich zudem bei den Menschen, die Modelle prüfen. Datenschutzverbände aus mehreren EU-Staaten haben Beschwerde gegen Outlier eingereicht, eine Plattform des Konzerns Scale AI. Nach Angaben der NGO Noyb beschäftigt sie rund 900.000 Freiberufliche. Die Beschäftigten bewerten Antworten von Chatbots und melden Inhalte, die den Regeln des jeweiligen Anbieters widersprechen. Noyb wirft der Plattform invasives Tracking vor: Tracker sollen alle paar Sekunden Kontaktdaten und IP-Adressen an Dritte senden; verlangt werden außerdem biometrische Identifizierung per Videoaufnahme des Gesichts und ein Ausweisdokument. Als Rechtsgrundlage gebe es dafür keine; die Praxis verstoße gegen das Gebot der Datenminimierung, also den Grundsatz, nicht mehr Daten zu erheben als nötig. Die NGOs wollen die Behörden zum Einschreiten bewegen. Eine Beschwerde ist kein Schuldspruch. Doch sie legt eine Kontrollfrage offen: Wenn KI-Training als Wachstumsweg gilt, wer schützt dann die Beschäftigten vor der Überwachung, die der Markt zur Senkung seiner Kosten einsetzt? Das formal selbstständige Arbeitsverhältnis macht sie zudem austauschbar.
Noch ist der Ausgang offen und der erreichte Stand vorläufig. Das Parlament muss seine Position erst finden, anschließend können die Verhandlungen beginnen. Die Richtung ist dennoch klar: mehr KI-Training mit persönlichen Daten, weniger Zustimmung, mehr einfacher Datenzugriff, während Geschäftsgeheimnisse geschützt bleiben. Der Streit um den Daten-Omnibus ist deshalb größer als ein Streit über Formulare. Er entscheidet, ob der europäische Datenraum primarily zum Wachstumsmotor des KI-Geschäfts wird oder zur notwendigen Bremse einer Entwicklung, die Menschen sonst nur noch widerwillig zur Verfügung stehen.
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