Berlin lockert die Bargeldsperre auf – die Bezahlkarte bleibt
Berlin lockert die Bargeldsperre auf. Geflüchtete in Berlin sollen vorerst wieder unbegrenzt Bargeld abheben können. Die Sozialsenatorin setzt die Regelung jetzt aus. Die Bezahlkarte selbst bleibt zunächst bestehen.
Berlin is easing its cash-withdrawal restrictions. Refugees in the city are to be able to withdraw unlimited amounts of cash again for the time being. The senator for social affairs is now suspending the rule. The payment card itself will remain in place for now.
Unbegrenzt heißt dabei nur: Die Abhebungen unterliegen vorerst keiner Obergrenze. Nicht unbegrenzt sind die Sozialleistungen, die auf der Karte verbucht sind. Genau diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob die Korrektur mehr ist als ein symbolischer Schritt.
Bis vor kurzem konnten Asylbewerber in den ersten Monaten nach ihrer Ankunft maximal 50 Euro im Monat abheben; für Kinder kamen weitere 50 Euro hinzu. Die Bezahlkarte war erst im August als umfassendes System für neu ankommende Asylbewerber eingeführt worden. Damals sollte verhindert werden, dass Geld ins Ausland fließt. Für die Betroffenen bedeutete die Beschränkung vor allem: Auf Flohmärkten, bei Privatkonten oder für Kleidung und Schulsachen fehlte das Geld. Auch Ausflüge der Schulklassen waren nicht immer mit der Karte bezahlbar.
Sozialsenatorin Cansel Kızıltepe räumt nun ein, dass die 50-Euro-Grenze einen „diskriminierenden Charakter“ hatte. Sie verwies auf das Landesantidiskriminierungsgesetz. Die Berliner Ombudsstelle hatte bereits 2024 vor einer restriktiv ausgestalteten Bezahlkarte gewarnt. Sie befürchtete, dass Geflüchtete gegenüber anderen Sozialleistungsbeziehenden unmittelbar benachteiligt werden.
Die Entscheidung kommt jedoch nicht als Absage an das System. Bis auf Weiteres wird nur die Bargeldbeschränkung ausgesetzt. Für das kommende Jahr ist eine Evaluation geplant. Und die Karte selbst liegt weiter auf dem Tisch, bereit, bei jeder politischen Konstellation neu bewertet zu werden.
Der Flüchtlingsrat Berlin nennt das einen „Teilerfolg auf einem längeren Weg“. Emily Barnickel, die für den Rat spricht, spricht zugleich von einem „Symptom eines rassistischen Sondergesetzes“, nämlich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie hat damit die entscheidende Schwachstelle benannt: Die Bezahlkarte isoliert ein Problem. Sie bekämpft es nicht.
Hinter der Karte steht ein System der Zuordnung. Menschen werden nach ihrem Rechtsstatus in ein eigenes Leistungsmodell eingeordnet. Ihre Geldzahlungen laufen über eine Debitkarte, mit der nicht überall bezahlt werden kann. Wer im Alltag darauf angewiesen ist, kann nicht wie andere auswählen. Das ist keine Fußnote. Das ist der Mechanismus.
Hinzu kommt die Frage nach Daten und Dienstleistern. Der Flüchtlingsrat hatte die Abwicklung durch private Unternehmen sowie datenschutzrechtliche Bedenken kritisiert. Sozialstaatssekretär Aziz Bozkurt wies diese Einwände in einem Schreiben an den Rat zurück. Die vorliegenden Berichte belegen nicht, welche Daten gespeichert, ausgewertet oder weitergegeben werden. Sie zeigen aber, dass die Karte nicht nur eine Zahlungsfunktion hat. Sie verbindet eine Rechtsposition mit einem begrenzten Zahlungsmittel, bestimmten Händlern und Dienstleistern sowie der Verwaltung.
Die entscheidende Frage reicht deshalb weiter: Organisiert die Bezahlkarte lediglich die Auszahlung von Sozialleistungen, oder verwaltet sie zunehmend den Alltag ihrer Empfänger? Ob der Staat soziale Kontrolle unter dem Deckmantel organisatorischer Effizienz betreibt, lässt sich aus den vorliegenden Erklärungen nicht beweisen. Eine vorsätzliche Abschottung ist etwas anderes als die tatsächliche Macht, die mit dieser Konstruktion ausgeübt wird.
Diese Macht liegt in den Grenzen. Eine Person ist nicht frei, wenn sie zwar Leistungen erhält, über deren Verwendung aber nicht selbst entscheiden kann. Sie ist es erst dann, wenn ihre Karte überall gilt, wo auch andere Menschen bezahlen können. Noch geringer wird diese Freiheit, wenn ein eigener Rechtsstatus nicht nur den Betrag bestimmt, sondern auch die Wege, auf denen dieser Betrag ausgegeben werden darf.
Die Aussetzung des Bargeldlimits beseitigt deshalb einen schweren Mangel, nicht die Ursache. Das suggestivere Argument, man müsse jeden Missbrauch verhindern, verlangt von den Betroffenen einen Beweis ihrer Unschuld, den niemand sonst führen muss. Der Schutz vor einem möglichen Geldabfluss ins Ausland rechtfertigt nicht die Fesselung des Alltags.
Und noch eine Frage bleibt offen: die endgültige Abschaffung der Bezahlkarten. Die jetzige Entscheidung beantwortet sie nicht. Sie verschiebt sie in eine Evaluation und in die Verhandlungen über eine neue Landesregierung.
Der Flüchtlingsrat darf sich auf den Teilerfolg verstehen. Nur nennt er ihn einen Weg. Das Ziel ist die endgültige Abschaffung. Solange Karte, Sonderrecht und administrative Zugriff fortbestehen, bleibt die aufgehobene 50-Euro-Grenze nur die sichtbare Naht. Eine Atempause. Mehr nicht.
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