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6. November 2026

Dossier · Migration & Asyl

Akteneinsicht für Gazproms Töchter, geringe Folgen für Deutschland

6. November 2026 — M. Silber

Im Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg sitzt Serhii K. mit einem Lächeln im Gerichtssaal. Der 50-jährige Ukrainer soll als damaliger Angehöriger einer Spezialeinheit eine Gruppe von sieben Personen angeführt haben. Vom Schiff „Andromeda“ aus sollen sie Sprengstoff in die Röhren der Nord-Stream-Pipelines gelegt und per Zeitzünder die Explosionen ausgelöst haben.

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Das Verfahren gegen ihn ist öffentlich. Die Akte, die seine Tat, sein Umfeld und seine persönlichen Daten betrifft, ist es nicht.

Nach der Berichterstattung des Magazins „Stern“ und einer Bestätigung gegenüber CORRECTIV gewährte die Bundesanwaltschaft als Anklagebehörde den anwaltlichen Vertretern der Nord-Stream-Betreiber bereits Einblick in die Ermittlungsakten. Wann und in welchem Umfang das geschah, ist nach den vorliegenden Informationen unklar. Klar ist der Zugriff selbst.

Die Akten enthalten sensible Angaben zu den Erkenntnissen über die Tat, zum Angeklagten und zu dessen Umfeld. Dazu zählen Wohnorte und Passdaten. Für Verteidiger Nicola Canestrini ist dieser Zugriff deshalb kein bürokratisches Detail. Er sieht die Gefährdung des Mandanten und seiner Familie. Die Bundesanwaltschaft öffnet eine Tür, hinter der auch das Private liegt.

Im selben Prozess spricht ein Vertreter der Bundesnetzagentur von lediglich geringen Folgen des Anschlags von 2022 für die Gasversorgung in der Bundesrepublik. Das ist die offizielle Bilanz: keine große Krise, keine existenzielle Bedrohung der Versorgung.

Neben Serhii K. sitzen zwei Anwälte der Nord Stream AG und der Nord Stream AG 2 auf der Anklagebank, nicht weit entfernt von den Staatsanwälten der Bundesanwaltschaft. Die Betreiber gehören zum Umfeld des russischen Staatskonzerns Gazprom: Die Nord Stream 2 AG gehört Gazprom vollständig, die Nord Stream AG zu 51 Prozent.

Ihre Anwälte wollten als Nebenkläger auftreten und einen existenziellen Schaden geltend machen. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Danach stellten sie einen Adhäsionsantrag. Er erspart eine separate zivilrechtliche Klage, ermöglicht aber nur begrenzte Einflussnahme auf das Strafverfahren. Fragen und Anträge können sie im Rahmen ihrer Schadensersatzforderung stellen. Sie können Akteneinsicht verlangen.

Von Serhii K. verlangen sie zunächst 50.000 Euro Schadensersatz. Die Anwälte nennen das einen „maßvollen Teilbetrag“ einer Gesamtschadenssumme von mehr als einer halben Milliarde Euro. Eine wirtschaftliche Überforderung des Angeklagten und eine aufwändige Beweisführung zur genauen Schadenssumme sollen vermieden werden.

Zugang ja. Einfluss nein.

Genau hier entsteht die auffällige Diskrepanz. Vertreter der Betreiber erhalten Einblick in Ermittlungsakten mit Daten über einen Angeklagten, seinen Wohnort, seine Papiere und sein Umfeld. Die Öffentlichkeit soll die Folgen der Tat mit dem Begriff „gering“ beschreiben lassen. Empfindliche Einzelheiten bleiben in einem geschlossenen Kreis; die nationale Wirkung wird in einem Satz zusammengefasst.

Das ist nicht mit einem Beweis für eine große oder kleine Schadenssumme gleichzusetzen. Akteneinsicht beweist keine schweren Folgen. Ein geringer Effekt auf die Gasversorgung widerlegt auch nicht die Schäden der Betreiber. Unternehmensschaden, Versorgungssicherheit und Gefahren für einzelne Menschen sind verschiedene Ebenen.

Die offizielle Kommunikation denkt sie trotzdem zusammen. Die Betreiber beziffern ihren Schaden auf mehr als eine halbe Milliarde Euro. Die Bundesnetzagentur spricht von geringen Folgen für Deutschland. Beide Aussagen können in ihren Kategorien stimmen. Wer daraus eine Gesamtrechnung macht, muss die Kategorien offenlegen. Genau daran fehlt es.

Hinter den offiziellen Aussagen liegt ein Kreis aus Zuständigkeiten. Die Bundesanwaltschaft verwaltet die Ermittlungsakte und den Zugang zu ihr. Die Bundesnetzagentur bewertet die versorgungsrelevanten Folgen. Das Gericht entscheidet, welche Beteiligten welche Rechte erhalten. Die Betreiber beziffern ihre Ansprüche. Jede dieser Stimmen bleibt innerhalb ihres Mandats. Zusammen erzeugen sie eine Erzählung, von der die Öffentlichkeit vor allem ein Urteil behält: geringe Folgen.

Die Macht dieses Kreises liegt nicht in einem nachgewiesenen Plan. Sie liegt in den Zugängen, der Sprache und dem Umstand, dass die entscheidenden Unterlagen nicht Teil des öffentlichen Verfahrens sind. Wer Akten einsehen darf, kann Details prüfen. Wer auf die öffentliche Kurzfassung verwiesen wird, muss die Details voraussetzen.

Europa hat sich beigebracht, Verantwortung in Verfahren zu ordnen: Akten, Anträge, Gutachten, Ausgleichszahlungen. Das Gericht spricht, die Behörde formuliert, die Beteiligten rechnen. Danach wird es still.

Bis die Diskrepanz aufgeklärt ist, müssen die entscheidenden Fragen unverzüglich beantwortet werden. Wann und wie umfangreich erhielten die Betreibervertreter Akteneinsicht? Welche Unterlagen wurden ihnen zugänglich gemacht? Auf welcher Grundlage kommt die Bundesnetzagentur zu „geringen Folgen“? Wie lassen sich die behaupteten Schäden der Betreiber mit der Darstellung einer geringen Versorgungswirkung vereinbaren? Und welche Schutzmaßnahmen galten für Wohnorte und Passdaten in den Akten?

Die sorgfältige Prüfung durch CORRECTIV bestätigt den Zugang, lässt Zeitpunkt und Umfang jedoch offen. Bestätigt ist die Diskrepanz. Ihre Ursache ist es nicht.

Serhii K. lächelt in Hamburg. Die Betreiber können in die Akten sehen. Deutschland bekommt zwei Worte. Das ist die offizielle Version. Und sie ist zu wenig.

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